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Beschlussvorlage

Straßenreinigungsgebühren 2005; Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung

04/0460 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0460 des Zentralen Betriebshofs Gladbeck befasst sich mit der Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren für das Jahr 2005 sowie der Neufassung der entsprechenden Gebührensatzung.

Die Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005 weist einen Bedarf von 868.764 € aus. Daraus resultiert ein Gebührensatz von 2,48 € pro laufendem Frontmeter. Dies entspricht einer Erhöhung um 0,10 € im Vergleich zum Vorjahr. Die Verwaltung führt für den gestiegenen Aufwand insbesondere Veränderungen bei den Kosten für Fahrzeuge, Kraftstoff, Entsorgung, Wasser, Löhne, Sozialabgaben sowie Umlagen für die kaufmännische und technische Verwaltung an. Zudem erfolgt eine exakte Aufwandszuordnung für die Reinigung des Straßenbegleitgrüns. Die Gebührenausgleichsposten aus den Jahren 2002 und 2003 werden vollständig aufgelöst.

Parallel zur Gebührenfestsetzung wird eine Neufassung der Satzung vorgeschlagen. Ziel ist es, die bisher getrennte Gebührensatzung und Tarifsatzung zur Vereinfachung und besseren Übersicht zusammenzuführen. Der Entwurf der neuen Satzung über die Erhebung und Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren und -tarifen wurde zudem an die aktuelle Rechtsprechung angepasst.

Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung sowie die Gebührensatzberechnung zur Kenntnis nehmen und billigen sowie die beigefügte neue Satzung beschließen.

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