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Beschlussvorlage

Steuerhebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2005

04/0426 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0426 des Amtes für kommunale Finanzen sieht die Festsetzung der Steuerhebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2005 vor. Ziel der Vorlage ist die Verabschiedung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für das kommende Haushaltsjahr durch den Rat sowie den Haupt- und Finanzausschuss.

Die Begründung der Verwaltung führt aus, dass die Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer sowie die Gewerbesteuer gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Kommunen obliegt. Da für die Jahre 2003 und 2004 aufgrund fehlender Genehmigungen des städtischen Haushaltes bzw. des Haushaltssicherungskonzeptes durch die Aufsichtsbehörde eine Sonderregelung über eine Steuerhebesatzsatzung erfolgte, wird diese Vorgehensweise für das Jahr 2005 beibehalten. Da auch für das Jahr 2005 keine Genehmigung des Haushalts oder des entsprechenden Sicherungskonzepts zu erwarten ist, erscheint eine rechtswirksame Festsetzung im Rahmen der regulären Haushaltssatzung nicht wahrscheinlich. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit wird daher die Beschlussfassung einer separaten Satzung angestrebt.

Eine Änderung der Hebesätze gegenüber den Vorjahren ist nicht vorgesehen. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass durch diesen Beschluss keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Der Entwurf sieht vor, die beigefügte Satzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2005 zu beschließen.

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