Neuregelung der Fraktionszuwendungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0440 des Bürgermeisterbüros sieht eine Neuregelung der Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen im Rat der Stadt Gladbeck vor. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2001, die einen Sockelbetrag von 1.023 Euro pro Fraktion sowie 305,62 Euro pro Ratsmitglied vorsah, soll angepasst werden.
Nach dem vorliegenden Entwurf erhalten die Fraktionen ab dem 1. Januar 2005 einen monatlichen Sockelbetrag von 1.200 Euro pro Fraktion. Zudem wird der monatliche Betrag pro Ratsmitglied auf 375 Euro angehoben.
Zudem ist eine Neuerung für die künftige Anpassung der Beträge vorgesehen. Ab dem Jahr 2006 soll der monatliche Betrag pro Ratsmitglied jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres angepasst werden. Die Grundlage für diese Änderung bildet die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen im vorangegangenen Kalenderjahr (Basis 2000 = 100). Diese Regelung ersetzt die bisherige Methode, die auf dem Lebenshaltungskostenindex für bestimmte Haushaltstypen basierte.
Die jährlichen Auswirkungen auf die Ausgaben werden mit 261.000 Euro beziffert, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Änderung der Abfallwirtschaftssatzung 18.11.2004
- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2005 23.11.2004
- 33. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern 24.11.2004
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003 24.11.2004
- Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 hier: Beschluss über die Jahresrechnung 2003 und Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GO 25.11.2004
- Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. August 2004 hier: Erlass einer Änderungssatzung 26.11.2004