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Beschlussvorlage

Neuregelung der Fraktionszuwendungen

04/0440 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0440 des Bürgermeisterbüros sieht eine Neuregelung der Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen im Rat der Stadt Gladbeck vor. Die bisherige Regelung aus dem Jahr 2001, die einen Sockelbetrag von 1.023 Euro pro Fraktion sowie 305,62 Euro pro Ratsmitglied vorsah, soll angepasst werden.

Nach dem vorliegenden Entwurf erhalten die Fraktionen ab dem 1. Januar 2005 einen monatlichen Sockelbetrag von 1.200 Euro pro Fraktion. Zudem wird der monatliche Betrag pro Ratsmitglied auf 375 Euro angehoben.

Zudem ist eine Neuerung für die künftige Anpassung der Beträge vorgesehen. Ab dem Jahr 2006 soll der monatliche Betrag pro Ratsmitglied jeweils zum 1. April eines Kalenderjahres angepasst werden. Die Grundlage für diese Änderung bildet die Veränderung des Verbraucherpreisindex für Nordrhein-Westfalen im vorangegangenen Kalenderjahr (Basis 2000 = 100). Diese Regelung ersetzt die bisherige Methode, die auf dem Lebenshaltungskostenindex für bestimmte Haushaltstypen basierte.

Die jährlichen Auswirkungen auf die Ausgaben werden mit 261.000 Euro beziffert, wobei die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 174 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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