Änderung der Abfallwirtschaftssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0458 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck sieht eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung vor. Ziel der Anpassungen ist es, die Satzung an neue organisatorische Gegebenheiten und technische Entwicklungen anzupassen.
Ein wesentlicher Grund für die Änderung ist die Einführung der haushaltsnahen Papiersammlung, die bereits durch den Hauptausschuss beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang werden die entsprechenden Regelungen in der Satzung aktualisiert. Zudem wird die Zuständigkeit für die Sammlung von Leichtverpackungen (LVP) neu geregelt.
Neben diesen inhaltlichen Anpassungen umfasst die Vorlage weitere redaktionelle Änderungen. Dazu gehört die Voranstellung eines Inhaltsverzeichnisses zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sowie die Anpassung der Satzung an aktuelle Kommunikationstechniken.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck die als Anlage beigefügte Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft vom 17. Dezember 2002 beschließt. Mit der Änderung der Satzung sind laut den Angaben in der Vorlage keine erfolgswirksamen Auswirkungen auf den Haushalt zu erwarten.
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Dokumente
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
- Neuregelung der Fraktionszuwendungen 17.11.2004
- Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2005 23.11.2004
- 33. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages; hier: Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern 24.11.2004
- Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003 24.11.2004
- Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 hier: Beschluss über die Jahresrechnung 2003 und Entlastung gemäß § 94 Abs. 1 GO 25.11.2004
- Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vom 13.3.1995, zuletzt geändert durch Satzung vom 23. August 2004 hier: Erlass einer Änderungssatzung 26.11.2004