Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Gladbeck; hier: Erlass einer Satzung nach § 1 BGG NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0424 des Sozialamtes legt einen Entwurf für eine Satzung zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Gladbeck vor. Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet das Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen der Umsetzung des Landesgesetzes wurde die Verwaltung bereits im März 2004 damit beauftragt, einen Planungsstab für diesen Themenbereich einzurichten. Die Koordination dieses Stabes erfolgt im Sozialamt im Bereich der Behindertenkoordination. Nach der konstituierenden Sitzung des Planungsstabes im Juni 2004 wurden in weiteren Sitzungen im September und Oktober 2004 die inhaltlichen Grundlagen für die Satzung erarbeitet.
Der nun zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegte Entwurf soll die Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Gladbeck rechtlich absichern. Laut den Angaben in der Vorlage sind mit der Verabschiedung der Satzung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt der Stadt verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Satzung vor. Die Vorlage ist zur Beratung im Sozialausschuss und im Rat vorgesehen.
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Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Rat
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- Steuerhebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2005 11.11.2004
- Neuregelung der Fraktionszuwendungen 17.11.2004
- Änderung der Abfallwirtschaftssatzung 18.11.2004
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- Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003 24.11.2004