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Beschlussvorlage

Abfallentsorgungsgebühren 2005

04/0507 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0507 des Zentralen Betriebshofes Gladbeck befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung und der Festsetzung der Gebührensätze für die Abfallentsorgung im Jahr 2005. Der Gebührenbedarf für die kostenrechnende Einrichtung beläuft sich nach der Kalkulation auf 6.600.645 Euro. Hierbei werden die Gebührenausgleichsrücklagen aus den Jahren 2002 und 2003 zur Gebührenstabilisierung berücksichtigt.

Die Berechnung basiert auf einer steigenden Anzahl an Bioabfallsammlern, die im Jahr 2004 auf 6.880 Haushalte angewachsen ist. Dieser Zuwachs führt laut Verwaltung zu einem erhöhten Aufwand für Personal, Maschinen, Behälterzukäufe sowie Entsorgung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Nutzung gebührenfreier Bioabfallbehälter zur Reduzierung des Restabfallvolumens die Gebührensätze beeinflusst. Für das Jahr 2005 wird ein Anstieg des Gesamtabfallaufkommens auf 27.200 Tonnen prognostiziert.

Die geplanten Gebührensätze für die Kreisgebühren im Jahr 2005 sehen für Restabfall einen Betrag von 134,00 Euro und für Bioabfall 96,28 Euro vor. Der Gebührenbedarf steigt im Vergleich zum Vorjahr um 89.388 Euro, was primär auf die Erhöhung der Kreisgebühren sowie das zusätzliche Aufkommen an Bioabfall zurückgeführt wird. Das Berechnungsverfahren entspricht der seit 1995 angewandten Methode. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis nehmen, billigen und die entsprechende Tarifsatzung beschließen.

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