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Beschlussvorlage

Umlegungsausschuss a) Wahl der Ratsmitglieder b) Wahl der Sachverständigen

04/0482 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0482 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Gladbeck sowie der Anpassung der Aufwandsentschädigungen. Gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches ist der Rat verpflichtet, einen Umlegungsausschuss zu bestellen, der sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt. Die Besetzung erfordert eine spezifische Qualifikation für den Vorsitz, ein Mitglied aus dem vermessungstechnischen Bereich sowie ein Mitglied als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten. Während die Fachmitglieder nicht dem Rat angehören dürfen, müssen die übrigen Mitglieder des Ausschusses aus dem Rat der Gemeinde gewählt werden.

Die Vorlage sieht die Wahl der Ratsmitglieder sowie die Wahl der Sachverständigen vor. Für die Fachmitglieder werden durch die zuständige Fachdienststelle Wiederwahlen für die Positionen des Vorsitzenden, der Stellvertreter sowie der Sachverständigen für Vermessung und Bewertung vorgeschlagen.

Zudem wird eine Änderung der bisherigen Aufwandsentschädigungen für die Ausschussmitglieder beantragt. Aufgrund der Währungsumstellung sollen die Vergütungssätze für Sitzungen und Stundenvergütungen auf volle Euro-Beträge gerundet werden. Konkret wird vorgeschlagen, die Pauschalen für den Vorsitzenden auf 180 Euro pro Sitzung und 18 Euro pro Stunde, für Sachverständige auf 155 Euro pro Sitzung und 18 Euro pro Stunde sowie für Ratsmitglieder auf 105 Euro pro Sitzung und 11 Euro pro Stunde festzusetzen. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht angegeben.

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