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Beschlussvorlage

Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2005 gem. § 79 Abs. 2 Satz1 GO NRW

04/0505 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Rates am 17. Dezember 2004 wird der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2005 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 79 Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Der Entwurf wurde vom Stadtkämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister dem Rat zugeleitet.

Die vorliegenden Unterlagen umfassen den Haushaltsentwurf 2005 in den Bänden I und II sowie das Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2005 bis 2024. Zudem ist der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2004 bis 2008 Bestandteil der Vorlage. Für die Fraktionen sind darüber hinaus ein Ausdruck des Haushaltsentwurfs 2004 sowie entsprechende Übersetzungstabellen vorgesehen.

Die Verwaltung gibt an, den Haushaltsentwurf für die anstehenden Beratungen in den Ausschüssen aktuell zu halten. Notwendige Änderungen werden bei Bedarf in Form von Änderungsverzeichnissen bekannt gegeben. Der Beschlussentwurf sieht vor, den Entwurf der Haushaltssatzung 2005 nebst allen Anlagen an die Fachausschüsse sowie an den Haupt- und Finanzausschuss weiterzuleiten, um die Vorbereitung der Beratung und der abschließenden Beschlussfassung durch den Rat zu ermöglichen.

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