Bestellung eines sachverständigen Bürgers für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 04/0435 des Kulturamtes regelt die Bestellung eines sachverständigen Bürgers für die Angelegenheiten des Denkmalschutzes in Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck ist vorgesehen, dass im Kulturausschuss sachverständige Bürger mit beratender Stimme an Beratungen zu Aufgaben der Denkmalpflege teilnehmen.
Die Vorlage sieht vor, einen Architekten für die neue Wahlzeit als sachverständigen Bürger zu berufen. Die Person, die bereits in der vergangenen Wahlzeit diese Funktion innehatte, hat die Bereitschaft erklärt, die Aufgabe auch im kommenden Zeitraum fortzuführen. Eine entsprechende Empfehlung zur Berufung wurde bereits in der Sitzung des Kulturausschusses vom 29. November 2004 ausgesprochen.
Der Entwurf des Beschlusses sieht vor, den Architekten gemäß den entsprechenden Satzungsbestimmungen zur Teilnahme an den Beratungen des Kulturausschusses in Fragen des Denkmalschutzes zu berufen. Für diese Bestellung sind laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Gladbeck zu verzeichnen.
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Dokumente
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