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Beschlussvorlage

Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2005

04/0468 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Gladbeck hat im Rahmen der Beschlussvorlage 04/0468 eine Anpassung der Gebühren für die Wochenmärkte der Stadt für das Jahr 2005 vorgelegt. Der ermittelte Gebührenbedarf für das Jahr 2005 beläuft sich auf 164.464 Euro. Dieser Wert liegt um 3.438 Euro unter dem Bedarf des Vorjahres 2004, was unter anderem auf eine Entnahme aus der Rücklage Märfte in Höhe von 27.590 Euro zurückzuführen ist.

Trotz des geringeren Gesamtbedarfs sieht die Vorlage eine Erhöhung der Marktstandgelder vor. Als Gründe hierfür werden die Verringerung der Anzahl der Markthändler sowie ein Rückgang bei den Tageshändlern angeführt. Zudem müssten die Kosten für die Marktplatzreinigung, die kalkulatorischen Abschreibungen, die Verzinsung des Anlagekapitals sowie die Personalausgaben aufgefangen werden. Ein Restbetrag aus einem Fehlbetrag aus dem Jahr 2002 in Höhe von 14.642 Euro fließt ebenfalls in die Bedarfsrechnung ein.

Die vorgeschlagenen neuen Gebührensätze belaufen sich für Dauererlaubnisse auf 2,08 Euro je Frontmeter pro Tag und für Tageserlaubnisse auf 3,60 Euro je Frontmeter pro Tag. Damit steigen die Gebühren für Dauererlaubnisse um etwa 11,9 Prozent und für Tageserlaubnisse um etwa 12,5 Prozent. Die Verwaltung schlägt vor, die entsprechende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld zu beschließen. Die Vorlage wurde den Markthändlern im Rahmen einer Vollversammlung vorgestellt.

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