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Beschlussvorlage

Satzung für die Stadtsparkasse Gladbeck vom 26.11.2002 hier: Erlass einer Änderungssatzung

04/0484 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0484 sieht die Verabschiedung einer Änderungssatzung zur Satzung der Stadtsparkasse Gladbeck vor. Gegenstand der Anpassungen ist primär die Neuregelung der Zusammensetzung des Verwaltungsrates gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Anzahl der Beschäftigten der Stadtsparkasse Gladbeck auf unter 250 Mitarbeiter gesunken ist, soll die Mitgliederzahl des Verwaltungsrates reduziert werden. Die bisherige Regelung sah 14 weitere Mitglieder neben dem vorsitzenden Mitglied vor. Die Neufassung sieht vor, dass der Verwaltungsrat aus 10 Mitgliedern der Vertretungskörperschaft sowie zwei Dienstkräften der Sparkasse besteht. Dieser Beschluss basiert auf einer Entscheidung des Rates der Stadt Gladbeck vom 4. November 2004.

Zudem ist eine Korrektur des Paragrafen 1 zur Bezeichnung von Name und Sitz der Sparkasse vorgesehen. Ziel ist die Behebung eines Fehlers in der amtlichen Veröffentlichung, um den korrekten Wortlaut festzulegen, wonach die Stadtsparkasse Gladbeck mit Sitz in Gladbeck eine mündelsichere, dem gemeinen Nutzen dienende rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist.

Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck hat die Vorlage zur Beschlussfassung durch den Gewährträger bereits beschlossen. Mit der Änderungssatzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Satzung bedarf nach der geltenden Rechtslage der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen.

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