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Beschlussvorlage

Friedhofsgebühren 2005

04/0461 Betriebsausschuss/ZBG

✦ KI-Zusammenfassung

Der Zentrale Betriebshof Gladbeck empfiehlt für das Jahr 2005 eine Anpassung der Tarife für die Benutzung der städtischen Friedhöfe und deren Einrichtungen. Während die bestehende Tarifstruktur beibehalten werden soll, sieht die Vorlage eine durchschnittliche Erhöhung der Tarife für die Grabbereitung, die Grabüberlassung sowie die Nutzung der Trauerhallen um 10,35 % vor. Im Gegenzug sollen die Gebühren für Aus- und Umbettungen um durchschnittlich 8,54 % gesenkt werden. Der Tarif für die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten soll an die Kosten der Grabbereitung eines Kindergrabes angepasst werden.

Die Grundlage für diese Anpassungen ist ein ermittelter Gebührenbedarf in Höhe von 1.534.233 Euro. Dieser Anstieg resultiert aus steigenden Finanzbedarfen, unter anderem durch geplante Bau- und Renovierungsmaßnahmen auf den Friedhöfen Brauck und Rentfort im Umfang von etwa 200.000 Euro sowie durch Personal- und Sachkosten im Zuge der Übernahme des Bestattungswesens vom Standesamt durch den ZBG. Um die Gebührenentwicklung zu stabilisieren, soll zudem ein Gebührenüberschuss aus dem Jahr 2003 eingesetzt werden, wodurch die effektive Steigerung gegenüber 2004 auf 4,99 % sinkt.

Dem erhöhten Bedarf steht eine prognostizierte Rückgang der Inanspruchnahme der Friedhofseinrichtungen gegenüber. Die Planung geht von einer geringeren Anzahl an Gebührentatbeständen aus. Zudem wird ein Trend zu weniger Wahlgräbern und eine Stabilisierung der Nachfrage bei Gemeinschaftsgräbern erwartet.

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