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Beschlussvorlage

Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme des Rettungsdienstes vom 08.04.2003

04/0469 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 04/0469 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Verabschiedung der ersten Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für den Rettungsdienst der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für die Anpassung ist eine Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2005, die einen zu deckenden Bedarf in Höhe von 2.113.720 Euro ausweist. Dieser Wert resultiert aus einer Korrektur ursprünglicher Haushaltsansätze.

Mit der vorgeschlagenen Änderung der Satzung sollen ab dem 1. Januar 2005 neue Tarife gelten. Die Gebühr für Notfalltransporte sowie Krankentransporte in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen soll von bisher 288,50 Euro auf 326 Euro steigen. Für Notärzteinsätze ist eine Anpassung von 288,50 Euro auf 321 Euro vorgesehen. Zudem wird die Kilometerentschädigung für Transporte außerhalb des Stadtgebietes bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern von 2,56 Euro auf 3,00 Euro angehoben. Die Tarife für den Transport oder die Behandlung mehrerer Personen sollen entsprechend angepasst werden. Unverändert bleiben die Gebühren für Krankentransporte an Werktagen zwischen 07:30 Uhr und 19:30 Uhr, die bei 70 Euro beziehungsweise 35 Euro verbleiben.

Die Verwaltung gibt an, dass die erforderlichen Erörterungen und Abstimmungen mit den Krankenkassen sowie dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften stattgefunden haben und zu einvernehmlichen Ergebnissen führten. Der Entwurf sieht vor, die Gebührenbedarfsberechnung 2005 zu billigen und die Änderung der Satzung zu beschließen.

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