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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates am 01.07.2021
- 4.1Änderung einer Ausschussbesetzung - ABD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 21/0327 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0327 behandelt die Neubesetzung eines stellvertretenden Mandats im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.
Aufgrund dieser Mandatsniederlegung hat die ABD-Ratsfraktion einen Vorschlag zur Neubesetzung vorgelegt. Gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung NRW, konkret § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW, ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds durch die Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, ein Nachfolger zu wählen. Die Vorlage sieht vor, eine Person als neues stellvertretendes Mitglied für den Kulturausschuss zu bestimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Voraussetzungen für diese Wahl erfüllt sind und sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses durch diesen Schritt nicht verändert.
Die Änderung der Ausschussbesetzung ist mit keinen finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat sind über den Vorgang informiert, um über den vorgeschlagenen Beschlussentwurf zu entscheiden.
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- 4.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Die Linke -Zur Vorlage · 21/0326 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Die Linke hat im Rahmen der Beschlussvorlage 21/0326 eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit beantragt. Anlass für den Antrag ist das Ausscheiden einer sachkundigen Bürgerin aus ihrer Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Gremium.
Um die Vakanz zu schließen, schlägt die Fraktion die Wahl eines Nachfolgers vor. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der geltenden Gemeindeordnung, welche vorsieht, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss durch die Ratsmitglieder ein Ersatz gewählt wird, sofern dieser auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion erfolgt. Der vorgeschlagene Nachfolger erfüllt die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen. Die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses bleibt dabei unverändert.
Durch die geplante Änderung der Ausschussbesetzung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen. Die Vorlage liegt dem Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss zur Vorberatung sowie dem Rat zur Entscheidung vor. Mit dem Beschlussentwurf wird die Ernennung des neuen stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit angestrebt.
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- 4.3Änderung von Ausschussbesetzungen - SPD-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 21/0392 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Ratsfraktion hat mit der Vorlage 21/0392 eine Änderung der Besetzung von Ausschüssen beantragt. Der Antrag sieht personelle Anpassungen im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie im Schulausschuss vor.
Im Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss soll eine Ratsfrau als ordentliches Mitglied eingesetzt werden, während ein Ratsherr die Funktion des stellvertretenden Mitglieds übernimmt. Für den Schulausschuss ist eine entsprechende Umkehrung der Rollen vorgesehen: Dort soll ein Ratsherr als ordentliches Mitglied fungieren und die Ratsfrau als stellvertretendes Mitglied vertreten.
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss empfiehlt, diesen Beschluss anzunehmen. Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch diese personellen Änderungen keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen entstehen.
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- 4.4Änderung von Ausschussbesetzungen - AfD-RatsfraktionZur Vorlage · 21/0408 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die AfD-Ratsfraktion hat mit der Beschlussvorlage 21/0408 eine Änderung der Ausschussbesetzungen beantragt. Der Antrag umfasst personelle Anpassungen in mehreren Gremien der Stadt Gladbeck, darunter der Rechnungsprüfungsausschuss, der Sportausschuss, der Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss sowie der Ausschuss für Senioren, Soziales und Gesundheit und der Kulturausschuss.
Nach dem vorliegenden Entwurf soll ein Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt werden. Im Sportausschuss wird ein Ratsmitglied zum ordentlichen Mitglied ernannt, während ein weiteres Ratsmitglied die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds übernimmt. Für den Wirtschaftsförderungs- und Bauausschuss ist vorgesehen, dass ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied und ein anderes als stellvertretendes Mitglied fungiert.
Des Weiteren sieht der Antrag vor, dass in den Ausschüssen für Senioren, Soziales und Gesundheit sowie im Kulturausschuss Änderungen bei den ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern vorgenommen werden. Mit diesen personellen Veränderungen geht eine Neufestsetzung der Zusammensetzung der betroffenen Ausschüsse einher, wobei die Anzahl der Sitze für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger in den genannten Gremien angepasst wird. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diese Umbesetzungen keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen.
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- 5Bestimmung eines stellvertretenden AusschussvorsitzendenZur Vorlage · 21/0282 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 21/028ermittelt die Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Schulausschuss der Stadt Gladbeck. Nachdem das bisherige Ratsmitglied der SPD-Fraktion sein Amt als stellvertretender Vorsitzender zum 29. Juni 2021 niedergelegt hat, wurde ein Nachfolger vorgeschlagen.
Gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung NRW bestimmt die Fraktion, der der ausscheidende Stellvertreter angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Ein förmlicher Ratsbeschluss ist für diesen Vorgang nicht notwendig, die Bestimmung sollte jedoch in einer öffentlichen Ratssitzung erfolgen. Die SPD-Fraktion hat als neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Schulausschusses ein weiteres Ratsmitglied vorgeschlagen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bestimmung des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zur Kenntnis genommen wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.
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- 6Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 21/0344 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG). Gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben der FSG ist die Stadt verpflichtet, eine Vertretung zur Mitgliederversammlung zu entsenden.
Aufgrund eines Wechsels in der Leitung des Rechtsamtes sowie einer Beurlaubung des bisherigen städtischen Rechtsdirektors liegt ein Vorschlag zur Neubesetzung der Vertretung vor. Die aktuelle städtische Rechtsdirektorin soll künftig die Interessen der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung wahrnehmen. Um eine ordnungsgemäße Vertretung auch im Falle von Verhinderungen zu gewährleisten, ist zudem die Bestellung einer Stellvertreterin vorgesehen. Hierfür wird eine Juristin aus der Verwaltung vorgeschlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Vertretung durch die städtische Rechtsdirektorin und deren Stellvertretung erfolgt. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Entscheidung über die Benennung der Vertreter liegt beim Rat der Stadt Gladbeck.
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- 7GVV-Kommunalversicherung VVaG - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung -Zur Vorlage · 21/0345 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der GVV-Kommunalversicherung VVaG. Gemäß den Satzungsbestimmungen des Versicherungsunternehmens ist die Stadt verpflichtet, eine Vertretung in die Mitgliederversammlung zu entsenden. Aufgrund eines Wechsels in der Leitung des Rechtsamtes und der Beurlaubung des bisherigen städtischen Rechtsdirektors wird eine Neubesetzung der Vertretung vorgeschlagen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass künftig die städtische Rechtsdirektorin als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung fungiert. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Vertretung im Falle von Verhinderungen soll zudem eine Juristin aus der Verwaltung als Stellvertreterin beauftragt werden. Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der kommunalen Regelungen zur Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen. Mit dieser Neubenennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.
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- 8Änderung der Hauptsatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 21/0341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vorgelegt, die verschiedene organisatorische Anpassungen vorsieht. Im Rahmen der Umsetzung gendergerechter Sprache sollen die Bezeichnungen „Ratsfrau“ und „Ratsherr“ in der Satzung um den Begriff „Ratsmitglied“ ergänzt werden.
Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung eines Rückholrechts für den Rat. Damit soll es dem Rat ermöglicht werden, bestimmte Angelegenheiten, die an Ausschüsse übertragen wurden, in Einzelfällen wieder selbst zu entscheiden. Dies soll die Flexibilität erhöhen, insbesondere bei Entscheidungen, die zuvor als Dringlichkeitsbeschlüsse in Fachausschüssen ohne vorherige politische Beratung im Rat gefasst wurden.
Die Aufgaben des Schulausschusses werden zudem an das aktuelle Schulgesetz Nordrhein-Westfalens angepasst. Das Vorschlagsrecht des Ausschusses soll sich künftig auf die Bestellung von Schulleitungen beziehen.
Darüber hinaus wird die Teilnahme von Vertretern der verschiedenen Beiräte – wie dem Integrationsrat, Jugendrat, Behindertenbeirat und Seniorenbeirat – an nicht-öffentlichen Ausschusssitzungen rechtlich präzisiert. Durch den Verweis auf die bestehende Verschwiegenheitspflicht soll die Rechtssicherheit für diese Gremien gestärkt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen der Hauptsatzung haben laut Vorlage keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.
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- 9Vorlage des Jahresabschlusses 2020 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 21/0279 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Jahresabschluss 2020 sowie der Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck liegen zur Entscheidung vor. Die Bilanzsumme der Sparkasse belief sich zum 31. Dezember 2020 auf rund 888,36 Millionen Euro. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 126.506,57 Euro ausgewiesen.
Der Verwaltungsrat hat vorgeschlagen, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage einzustellen, was einer Ausschüttungssperre entspricht. Infolgedessen erfolgt keine Ausschüttung an den Träger der Sparkasse. Im Haushalt der Stadt Gladbeck war für das Jahr 2021 auf Basis früherer Prognosen ein Ertrag aus der Sparkasse in Höhe von 299.663 Euro veranschlagt worden.
Hinsichtlich der Corporate Governance wurde berichtet, dass die jährliche Überprüfung zur Einhaltung des Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Jahresabschluss und den Lagebericht zur Kenntnis nehmen sowie die Organe der Stadtsparkasse Gladbeck entlasten.
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- 10Bestellung des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr GladbeckZur Vorlage · 21/0380 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0380 befasst sich mit der Bestellung des Leiters sowie des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes werden diese Positionen für eine Dauer von sechs Jahren besetzt, wobei die ehrenamtlich Tätigen in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.
Da die Amtszeit des bisherigen Leiters der hauptamtlichen Feuerwehr zum 30. Juni 2021 endete, liegt nach einer schriftlichen Anhörung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ein Vorschlag des Kreisbrandmeisters vor. Dieser sieht vor, den bisherigen Leiter für eine weitere sechsjährige Amtszeit bis zum 6. Oktober 2027 zu bestellen. Parallel dazu soll der derzeitige stellvertretende Leiter ab dem 1. Dezember 2021 erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden, mit einer Amtszeit bis zum 30. November 2027.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde eine ablehnende Rückmeldung eingegangen. Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt aus. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorberatung der Angelegenheit zuständig.
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- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/3269.091202 – Erweiterung Feuerwehr (Container)Zur Vorlage · 21/0398 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für überplanmäßige investive Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021. Gegenstand der Vorlage 21/0398 ist die Erweiterung der Feuerwehr durch Container. Die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin und eines Ratsmitglieds soll nun offiziell bestätigt werden.
Im Rahmen der Bauvorbereitungen wurde festgestellt, dass der Untergrund nicht die erforderliche Tragfähigkeit aufweist und mit Schadstoffen belastet ist. Die notwendige Baugrundverbesserung wird mit etwa 25.000 Euro veranschlagt. Zudem führen Tiefbauarbeiten, unter anderem durch die Abfuhr des kontaminierten Bodens, zu Mehrkosten von rund 25.000 Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Des Weiteren entstehen durch den Anschluss an das städtische Telefonnetz zusätzliche Kosten in Höhe von circa 10.000 Euro.
Um den Bauablauf und die geplante Fertigstellung nicht zu gefährden, wurde eine umgehende Auftragserteilung angestrebt. Die beantragte überplanmäßige investive Auszahlung beläuft sich auf insgesamt 60.000 Euro. Zur Deckung dieser Kosten sollen Mittel aus den Buchungsstellen für Brandschutz sowie aus dem Bereich der Schulinfrastruktur eingesetzt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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- 12Zustimmung zur Leistung von erheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen – Liste 3– gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 21/0399 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 21/0399 befasst sich mit der Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2021 in Gladbeck. Der Antrag basiert auf den Regelungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und betrifft die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen des investiven Finanzplans.
Nach den Angaben in der Vorlage belaufen sich die beantragten Auszahlungen innerhalb der Liste 3b auf einen Betrag von 726.425,43 Euro. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen finanziellen Aufwendungen sind in einer beigefügten Zusammenstellung aufgeführt. Laut dem Dokument ergeben sich aus dieser Maßnahme keine weiteren finanziellen Auswirkungen im Bereich der Ergebnisrechnung sowie keine wesentlichen klimarelevanten Auswirkungen.
Der zuständige Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss hat die Vorlage zur Vorberatung und Empfehlung in seine Sitzung aufgenommen. Die abschließende Entscheidung über den vorliegenden Beschlussentwurf ist für die Sitzung des Rates vorgesehen.
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- 13Controllingbericht Haushaltssanierungsplan zum 30.06.2021Zur Vorlage · 21/0402 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Rat einen Controllingbericht zum Haushaltssanierungsplan mit Stand vom 30. Juni 2021 vor. Die Stadt ist seit 2012 Teil des Stärkungspakts Stadtfinanzen in der zweiten Stufe, woraus regelmäßige Berichtspflichten resultieren. Ein wesentliches Umsetzungsziel ist die dauerhafte Ausgeglichenheit des Haushalts ab dem Jahr 2018, was für die Jahre 2018 und 2019 erreicht wurde. Der vorliegende Bericht enthält zudem eine Prognose für das Haushaltsjahr 2021.
Der Bericht umfasst Informationen zur Entwicklung des laufenden Haushalts im Jahr 2021 sowie zur Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen. Er beinhaltet unter anderem eine Analyse der Gewerbesteuerentwicklung sowie Muster zur Plan-Ist-Analyse und zur Abweichungsanalyse der Maßnahmen zum Stichtag 30. Juni 2021. Ergänzend dazu liegt ein Bericht zum Zins- und Schuldenmanagement der Stadt Gladbeck mit Stand vom 30. Juni 2021 vor, der die Maßnahme zur Zinseinsparung im Rahmen des Sanierungsplans ergänzt. Der aktuelle Bericht wurde bereits der Bezirksregierung übermittelt.
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Hauptdokument|20210923091013-0|20210923091014-1|20210923091014-2|20210923091015-3|20210923091015-4|20210923091016-5
- 14Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck gem. § 2 Abs. 2 NKF-CIG zum Stichtag: 30.06.2021Zur Vorlage · 21/0401 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0401 behandelt den Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. Juni 2021. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung nach dem NKF-CIG, für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche vierteljährliche Berichte über die Haushaltslage vorzulegen.
Der Bericht umfasst eine unterjährige Ergebnisprognose nach Abschluss des zweiten Quartals im Haushaltesjahr 2021 sowie eine Darstellung der aktuellen Liquiditätssituation und der wesentlichen Abweichungen. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Kostenschätzungen zu den erzieherischen Hilfen in diesem Bericht noch nicht berücksichtigt sind. Aufgrund der Entwicklungen in diesem Bereich werden derzeit Möglichkeiten zur Kompensation im Gesamthaushalt geprüft.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bericht zur finanziellen Lage zum genannten Stichtag vom Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Die Vorlage wurde durch das Amt für kommunale Finanzen erstellt.
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- 15Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 gem. § 80 Abs. 2 GO NRWZur Vorlage · 21/0403 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 vorgelegt. Mit dem Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum Jahresende 2021 gilt ab 2022 wieder das reguläre Haushaltsrecht. In diesem Zusammenhang ist die Erstellung eines neuen Haushaltssicherungskonzepts als Bestandteil der Planung vorgesehen. Der Entwurf für dieses Konzept befindet sich derzeit in Vorbereitung und wird nachgereicht.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die finanzielle Handhabung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Auf Basis eines im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzesentwurfs des Landes Nordrhein-Westfalen soll für den Zeitraum von 2022 bis 2025 die Möglichkeit geschaffen werden, die finanziellen Auswirkungen der Pandemie aus der Haushaltsplanung auszusondern. Die Auflösung dieser Bilanzierungshilfe ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen und wirkt sich über einen Zeitraum von 50 Jahren auf den Ergebnishaushalt aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 sowie die dazugehörigen Anlagen werden zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weitergeleitet.
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- 16Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Gedenkstättenfahrten von SchulenZur Vorlage · 21/0384 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über neue Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Schulfahrten zu Gedenkstätten entscheiden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Jahres 2020 wurde bereits beschlossen, solche Fahrten jährlich mit einem Betrag von 10.000 Euro finanziell zu unterstützen. Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW konnten diese Mittel in den Schuljahren 2019/20 und 2020/2021 nicht genutzt werden.
Mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen zum Schuljahr 2021/2022 schlägt die Verwaltung nun die Einführung spezifischer Richtlinien vor. Ziel der Förderung ist die Stärkung der politischen Bildung durch das Erleben von Gedenkkultur. Die Zuwendungen sollen allen in Gladbeck ansässigen öffentlichen Schulen der Sekundarstufen I und II sowie vergleichbaren Schulen in nicht städtischer Trägerschaft zugänglich sein, wobei eine Förderung für die Jahrgangsstufen 9 bis 13 vorgesehen ist.
Die finanzielle Unterstützung durch die Stadt soll nachrangig erfolgen; Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderer öffentlich-rechtlicher Träger sind vorrangig zu beantragen. Die Richtlinien orientieren sich in ihrer pädagogischen Ausrichtung an den Vorgaben des Landes NRW. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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- 17Erklärung der Stadt Gladbeck zum sicheren HafenZur Vorlage · 21/0410 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck berät über die Erklärung der Stadt als „Sicherer Hafen“. Damit soll sich die Kommune der Initiative „Seebrücke – Schafft sichere Häfen!“ anschließen, welche Teil der Kampagne des Vereins „Mensch Mensch Mensch e. V.“ ist. Ziel der Bewegung ist die Unterstützung von Seenotrettung und sicheren Fluchtwegen.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, die Hauptforderungen des Bündnisses zu unterstützen, mit einer Ausnahme: Die Aufnahme von Geflüchteten zusätzlich zur bestehenden Quote soll nicht gefordert werden. Gleichwohl wird klargestellt, dass die Stadt auch weiterhin Geflüchtete im Rahmen der Quotenaufnahme empfangen wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Gladbeck durch die Erfüllung der Pflichtkontingente und das Engagement der Zivilgesellschaft bereits als „Sicherer Hafen“ agiert.
Durch den Beitritt zum Bündnis sollen die Arbeit für Zugewanderte gestärkt und eine Verbesserung der finanziellen Situation der aufnehmenden Städte durch Bund und Land angestrebt werden. Zudem enthält die Vorlage einen Appell an die Bundesregierung, sich verstärkt gegen Fluchtursachen vorzugehen und die Seenotrettung im Mittelmeer zu unterstützen.
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- 18Zukunftsraum A52 Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur Einrichtung eines Sanierungsgebietes 'Stadtmitte/Butendorf - B224' – ErgänzungZur Vorlage · 21/0346 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck befasst sich mit der Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Gebiet „Stadtmitte/Butendorf – B224“. Die vorliegende Beschlussvorlage dient der Korrektur einer zuvor veröffentlichten Flurstücksliste, da diese aufgrund von Anpassungen bei der Abgrenzung des Untersuchungsbereichs nicht mit dem ursprünglichen Beschluss übereinstimmte. Durch die Neufassung soll die rechtliche Sicherheit für den weiteren Prozess gewährleistet werden, insbesondere im Hinblick auf die Erweiterung des Bereichs um die Stallhermstraße und das Grundstück Steinstraße 72.
Der Untersuchungsbereich umfasst verschiedene Stadtteile und Baublöcke, darunter das Glückauf-Center, den Baublock Schmitz sowie Teile der Steinhalde und der Siedlung Stallhermstraße. Als vorläufige Ziele der Sanierung sind die Unterstützung privater Eigentümer bei der Renovierung von Wohnimmobilien, der Erwerb von Gebäuden zur städtebaulichen Aufwertung sowie die Entwicklung der Haldenflächen vorgesehen. Zudem soll die Beseitigung städtebaulicher Missstände im Bereich der Steinstraße 72 angestrebt werden. Für die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen sind einmalige Kosten in Höhe von 120.000 Euro veranschlagt.
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Hauptdokument|20210908150952-0|20210908150953-1|20210908150956-2
- 19'Lastenradzuschuss' – Einführung einer 'Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern in der Stadt Gladbeck'Zur Vorlage · 21/0338 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant die Einführung einer Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern. Diese Maßnahme ist Bestandteil eines bereits beschlossenen Serviceprogramms zur Förderung des Radverkehrs. Ziel der Vorlage ist es, durch die Verlagerung des Verkehrs auf emissionsarme Verkehrsmittel einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Emissionen von Feinstaub, Stickoxiden sowie Lärm zu reduzieren.
Die neue Förderrichtlinie richtet sich an Privatpersonen, Vereine, Verbände sowie Einrichtungen in freier Trägerschaft. Vorgesehen ist eine Förderquote von 30 Prozent der Nettoanschaffungskosten, wobei der Zuschuss auf maximal 650 Euro begrenzt ist. Die Maßnahme soll die Förderlücke schließen, die durch das Auslaufen der entsprechenden Landesförderung für Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen entstanden ist. Die Verwaltung strebt an, mit diesem Programm jährlich mindestens 30 Fahrzeuge zu fördern.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt für das Jahr 2021 über das bestehende Budget des Serviceprogramms. Für die Jahre 2022 und 2023 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von jeweils 20.000 Euro vorgesehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Einführung der Richtlinie beschließen.
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- 20Bebauungsplan Nr. 179 Gebiet: Kirchhellener Straße/A31 Photovoltaik Freiflächenanlage I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 21/0278 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck plant im Bereich der Kirchhellener Straße an der A31 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 179 für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Das Vorhaben umfasst ein etwa 5,49 Hektar großes Gebiet im Stadtteil Rentfort. Ein Entwickler beabsichtigt, auf einer Fläche von rund 4,0 Hektar Solarmodule sowie die notwendigen Trafostationen zu errichten. Die Module sollen ohne zusätzliche Bodenversiegelung mittels Pfosten im Boden verankert werden.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die LWL-Archäologie für Westfalen wies auf die Möglichkeit archäologischer oder paläontologischer Funde bei Erdarbeiten hin, weshalb entsprechende Meldepflichten in die Planung aufgenommen wurden. Die Bezirksregierung Arnsberg empfahl, die betroffenen Feldesigentümer bezüglich möglicher bergbaulicher Einwirkungen einzubeziehen, was durch eine Ergänzung der Begründung und der textlichen Festsetzungen umgesetzt wurde.
Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich des Verlusts von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Förderung erneuerbarer Energien ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzziele sei und neben Freiflächenanlagen auch das Potenzial von Dachflächen berücksichtigt werde.
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- 21Bebauungsplan Nr. 178, Gebiet: Lukasstraße / Markusstraße I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 21/0297 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 21/0297 befasst sich der Rat mit dem Bebauungsplan Nr. 178 für das Gebiet Lukasstraße/Markusstraße. Hintergrund ist die geplante Neuerrichtung einer Kindertagesstätte an der Lukasstraße. Das bestehende Gebäude der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde entspricht aufgrund des Alters und des Zustands der Bausubstanz nicht mehr den aktuellen Anforderungen, weshalb eine Sanierung als unwirtschaftlich eingestuft wurde.
Der neue Baukörper soll auf dem östlichen Grundstücksteil errichtet werden, was einen neuen Bebauungsplan erforderlich macht, da die geplante Fläche außerhalb der bisherigen überbaubaren Flächen liegt. Nach dem Rückbau des Altbaus soll eine Fläche von etwa 2.000 Quadratmetern für ein Wohnbauvorhaben der Diakonie Emscher-Lippe zur Verfügung stehen. Zudem ist der Ersatz eines ehemaligen Pfarrhauses durch eine Doppelhausbebauung vorgesehen.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden Hinweise zu bergbaurechtlichen Gegebenheiten eingebracht. Die Verwaltung hat die Begründung entsprechend angepasst, um die bestehenden Berechtsamssituationen bezüglich Steinkohle und Sole zu berücksichtigen. Die Emschergenossenschaft sowie der Lippeverband äußerten keine Einwände gegen das Vorhaben, sofern die Bodenversiegelung nicht signifikant zunimmt und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung, wie etwa begrünte Dachflächen, berücksichtigt werden.
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- 22.1Vorschlag gem. § 7 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse der CDU-Ratsfraktion - Erbbaupachtvertrag mit dem IBG auf der Roßheidestraße -
- 22.2Antrag gem. § 26 Gemeindeordnung NRW - Ratsbürgerentscheid zum Bau eines Islam-Internates des VIKZ -
- 23Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2021 - öffentlicher Teil -Zur Vorlage · 21/0285 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer 21/0285 behandelt das Beschlusscontrolling für das erste Halbjahr 2021 in Gladbeck. Im Kern geht es um die Dokumentation und Bereitstellung einer Übersicht über sämtliche Beschlüsse, die vom Rat der Stadt Gladbeck im Zeitraum des ersten Halbjahres 2021 gefasst wurden.
Die Vorlage dient dazu, dem Rat eine detaillierte Liste dieser Entscheidungen zur Kenntnisnahme vorzulegen. Damit wird die parlamentarische Tätigkeit des Gremiums für das betreffende Zeitfenster zusammengefasst und dokumentiert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind laut Dokument keine Kosten oder Erträge durch diese Vorlage zu verzeichnen. Auch im Bereich der Klimarelevanz werden keine wesentlichen Auswirkungen aufgeführt. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht lediglich die formale Kenntnisnahme der beigefügten Liste der Ratsbeschlüsse für das erste Halbjahr 2021 vor.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
- 24Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 25Mitteilungen der Bürgermeisterin
- 26Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 27Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 28Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 01.07.2021nicht öffentlich
- 29Jahresabschluss 2020 ZBGnicht öffentlich
- 30Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2020nicht öffentlich
- 31Beschlusscontrolling für das 1. Halbjahr 2021 - nichtöffentlicher Teil -nicht öffentlich
- 32Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 33Mitteilungen der Bürgermeisterinnicht öffentlich