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Beschlussvorlage

Änderung einer Ausschussbesetzung - ABD-Ratsfraktion -

21/0327 30.08.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0327 behandelt die Neubesetzung eines stellvertretenden Mandats im Kulturausschuss der Stadt Gladbeck. Hintergrund des Antrags ist das Ausscheiden eines sachkundigen Bürgers aus seiner Funktion als stellvertretendes Mitglied in diesem Ausschuss.

Aufgrund dieser Mandatsniederlegung hat die ABD-Ratsfraktion einen Vorschlag zur Neubesetzung vorgelegt. Gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung NRW, konkret § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW, ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden eines Mitglieds durch die Fraktion oder Gruppe, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, ein Nachfolger zu wählen. Die Vorlage sieht vor, eine Person als neues stellvertretendes Mitglied für den Kulturausschuss zu bestimmen. Es wird darauf hingewiesen, dass die erforderlichen Voraussetzungen für diese Wahl erfüllt sind und sich die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses durch diesen Schritt nicht verändert.

Die Änderung der Ausschussbesetzung ist mit keinen finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen verbunden. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie der Rat sind über den Vorgang informiert, um über den vorgeschlagenen Beschlussentwurf zu entscheiden.

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