Bestellung des Leiters und des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0380 befasst sich mit der Bestellung des Leiters sowie des stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes werden diese Positionen für eine Dauer von sechs Jahren besetzt, wobei die ehrenamtlich Tätigen in ein Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden.
Da die Amtszeit des bisherigen Leiters der hauptamtlichen Feuerwehr zum 30. Juni 2021 endete, liegt nach einer schriftlichen Anhörung der Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ein Vorschlag des Kreisbrandmeisters vor. Dieser sieht vor, den bisherigen Leiter für eine weitere sechsjährige Amtszeit bis zum 6. Oktober 2027 zu bestellen. Parallel dazu soll der derzeitige stellvertretende Leiter ab dem 1. Dezember 2021 erneut in das Ehrenbeamtenverhältnis auf Zeit berufen werden, mit einer Amtszeit bis zum 30. November 2027.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens wurde eine ablehnende Rückmeldung eingegangen. Die Vorlage weist keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt aus. Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss ist für die Vorberatung der Angelegenheit zuständig.
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