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Beschlussvorlage

Vorlage des Jahresabschlusses 2020 und Lageberichtes der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe

21/0279 19.07.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Der Jahresabschluss 2020 sowie der Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck liegen zur Entscheidung vor. Die Bilanzsumme der Sparkasse belief sich zum 31. Dezember 2020 auf rund 888,36 Millionen Euro. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 126.506,57 Euro ausgewiesen.

Der Verwaltungsrat hat vorgeschlagen, diesen gesamten Betrag in die Sicherheitsrücklage einzustellen, was einer Ausschüttungssperre entspricht. Infolgedessen erfolgt keine Ausschüttung an den Träger der Sparkasse. Im Haushalt der Stadt Gladbeck war für das Jahr 2021 auf Basis früherer Prognosen ein Ertrag aus der Sparkasse in Höhe von 299.663 Euro veranschlagt worden.

Hinsichtlich der Corporate Governance wurde berichtet, dass die jährliche Überprüfung zur Einhaltung des Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen keine grundlegenden Abweichungen oder Verstöße ergeben hat. Der Rat der Stadt Gladbeck soll den Jahresabschluss und den Lagebericht zur Kenntnis nehmen sowie die Organe der Stadtsparkasse Gladbeck entlasten.

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