Vorlage des Entwurfs der Haushaltssatzung 2022 gem. § 80 Abs. 2 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 vorgelegt. Mit dem Auslaufen des Stärkungspaktgesetzes zum Jahresende 2021 gilt ab 2022 wieder das reguläre Haushaltsrecht. In diesem Zusammenhang ist die Erstellung eines neuen Haushaltssicherungskonzepts als Bestandteil der Planung vorgesehen. Der Entwurf für dieses Konzept befindet sich derzeit in Vorbereitung und wird nachgereicht.
Ein weiterer Punkt der Vorlage betrifft die finanzielle Handhabung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Auf Basis eines im parlamentarischen Verfahren befindlichen Gesetzesentwurfs des Landes Nordrhein-Westfalen soll für den Zeitraum von 2022 bis 2025 die Möglichkeit geschaffen werden, die finanziellen Auswirkungen der Pandemie aus der Haushaltsplanung auszusondern. Die Auflösung dieser Bilanzierungshilfe ist ab dem Jahr 2025 vorgesehen und wirkt sich über einen Zeitraum von 50 Jahren auf den Ergebnishaushalt aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2022 sowie die dazugehörigen Anlagen werden zur Vorbereitung der Beratung und Beschlussfassung an die Fachausschüsse sowie an den Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss weitergeleitet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 212009100403
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20211007152811-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20211111104436-0