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Beschlussvorlage

GVV-Kommunalversicherung VVaG - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung -

21/0345 31.08.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der GVV-Kommunalversicherung VVaG. Gemäß den Satzungsbestimmungen des Versicherungsunternehmens ist die Stadt verpflichtet, eine Vertretung in die Mitgliederversammlung zu entsenden. Aufgrund eines Wechsels in der Leitung des Rechtsamtes und der Beurlaubung des bisherigen städtischen Rechtsdirektors wird eine Neubesetzung der Vertretung vorgeschlagen.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass künftig die städtische Rechtsdirektorin als Vertreterin der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung fungiert. Zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Vertretung im Falle von Verhinderungen soll zudem eine Juristin aus der Verwaltung als Stellvertreterin beauftragt werden. Die Bestellung erfolgt unter Berücksichtigung der kommunalen Regelungen zur Vertretung der Gemeinde in Unternehmen und Einrichtungen. Mit dieser Neubenennung sind keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt verbunden.

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