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Beschlussvorlage

Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck

21/0341 31.08.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat eine Änderung der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck vorgelegt, die verschiedene organisatorische Anpassungen vorsieht. Im Rahmen der Umsetzung gendergerechter Sprache sollen die Bezeichnungen „Ratsfrau“ und „Ratsherr“ in der Satzung um den Begriff „Ratsmitglied“ ergänzt werden.

Ein weiterer Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung eines Rückholrechts für den Rat. Damit soll es dem Rat ermöglicht werden, bestimmte Angelegenheiten, die an Ausschüsse übertragen wurden, in Einzelfällen wieder selbst zu entscheiden. Dies soll die Flexibilität erhöhen, insbesondere bei Entscheidungen, die zuvor als Dringlichkeitsbeschlüsse in Fachausschüssen ohne vorherige politische Beratung im Rat gefasst wurden.

Die Aufgaben des Schulausschusses werden zudem an das aktuelle Schulgesetz Nordrhein-Westfalens angepasst. Das Vorschlagsrecht des Ausschusses soll sich künftig auf die Bestellung von Schulleitungen beziehen.

Darüber hinaus wird die Teilnahme von Vertretern der verschiedenen Beiräte – wie dem Integrationsrat, Jugendrat, Behindertenbeirat und Seniorenbeirat – an nicht-öffentlichen Ausschusssitzungen rechtlich präzisiert. Durch den Verweis auf die bestehende Verschwiegenheitspflicht soll die Rechtssicherheit für diese Gremien gestärkt werden. Die vorgeschlagenen Änderungen der Hauptsatzung haben laut Vorlage keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen.

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