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Beschlussvorlage

Bestimmung eines stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

21/0282 04.08.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 21/028ermittelt die Neubesetzung des stellvertretenden Vorsitzes im Schulausschuss der Stadt Gladbeck. Nachdem das bisherige Ratsmitglied der SPD-Fraktion sein Amt als stellvertretender Vorsitzender zum 29. Juni 2021 niedergelegt hat, wurde ein Nachfolger vorgeschlagen.

Gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung NRW bestimmt die Fraktion, der der ausscheidende Stellvertreter angehört, ein Ratsmitglied zum Nachfolger. Ein förmlicher Ratsbeschluss ist für diesen Vorgang nicht notwendig, die Bestimmung sollte jedoch in einer öffentlichen Ratssitzung erfolgen. Die SPD-Fraktion hat als neuen stellvertretenden Vorsitzenden des Schulausschusses ein weiteres Ratsmitglied vorgeschlagen.

Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass die Bestimmung des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zur Kenntnis genommen wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Folgen entstehen. Die Federführung für die Vorlage liegt beim Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss.

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