Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Gedenkstättenfahrten von Schulen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über neue Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen für Schulfahrten zu Gedenkstätten entscheiden. Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Jahres 2020 wurde bereits beschlossen, solche Fahrten jährlich mit einem Betrag von 10.000 Euro finanziell zu unterstützen. Aufgrund der pandemiebedingten Beschränkungen durch das Ministerium für Schule und Bildung NRW konnten diese Mittel in den Schuljahren 2019/20 und 2020/2021 nicht genutzt werden.
Mit der Wiederaufnahme des Regelbetriebs an den Schulen zum Schuljahr 2021/2022 schlägt die Verwaltung nun die Einführung spezifischer Richtlinien vor. Ziel der Förderung ist die Stärkung der politischen Bildung durch das Erleben von Gedenkkultur. Die Zuwendungen sollen allen in Gladbeck ansässigen öffentlichen Schulen der Sekundarstufen I und II sowie vergleichbaren Schulen in nicht städtischer Trägerschaft zugänglich sein, wobei eine Förderung für die Jahrgangsstufen 9 bis 13 vorgesehen ist.
Die finanzielle Unterstützung durch die Stadt soll nachrangig erfolgen; Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderer öffentlich-rechtlicher Träger sind vorrangig zu beantragen. Die Richtlinien orientieren sich in ihrer pädagogischen Ausrichtung an den Vorgaben des Landes NRW. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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