'Lastenradzuschuss' – Einführung einer 'Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern in der Stadt Gladbeck'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck plant die Einführung einer Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Anschaffung von Lastenfahrrädern. Diese Maßnahme ist Bestandteil eines bereits beschlossenen Serviceprogramms zur Förderung des Radverkehrs. Ziel der Vorlage ist es, durch die Verlagerung des Verkehrs auf emissionsarme Verkehrsmittel einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Emissionen von Feinstaub, Stickoxiden sowie Lärm zu reduzieren.
Die neue Förderrichtlinie richtet sich an Privatpersonen, Vereine, Verbände sowie Einrichtungen in freier Trägerschaft. Vorgesehen ist eine Förderquote von 30 Prozent der Nettoanschaffungskosten, wobei der Zuschuss auf maximal 650 Euro begrenzt ist. Die Maßnahme soll die Förderlücke schließen, die durch das Auslaufen der entsprechenden Landesförderung für Privatpersonen in Nordrhein-Westfalen entstanden ist. Die Verwaltung strebt an, mit diesem Programm jährlich mindestens 30 Fahrzeuge zu fördern.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt für das Jahr 2021 über das bestehende Budget des Serviceprogramms. Für die Jahre 2022 und 2023 sind jährliche Aufwendungen in Höhe von jeweils 20.000 Euro vorgesehen. Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Einführung der Richtlinie beschließen.
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