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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 179 Gebiet: Kirchhellener Straße/A31 Photovoltaik Freiflächenanlage I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

21/0278 15.07.2021 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck plant im Bereich der Kirchhellener Straße an der A31 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 179 für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage. Das Vorhaben umfasst ein etwa 5,49 Hektar großes Gebiet im Stadtteil Rentfort. Ein Entwickler beabsichtigt, auf einer Fläche von rund 4,0 Hektar Solarmodule sowie die notwendigen Trafostationen zu errichten. Die Module sollen ohne zusätzliche Bodenversiegelung mittels Pfosten im Boden verankert werden.

Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden Stellungnahmen verschiedener Träger öffentlicher Belange berücksichtigt. Die LWL-Archäologie für Westfalen wies auf die Möglichkeit archäologischer oder paläontologischer Funde bei Erdarbeiten hin, weshalb entsprechende Meldepflichten in die Planung aufgenommen wurden. Die Bezirksregierung Arnsberg empfahl, die betroffenen Feldesigentümer bezüglich möglicher bergbaulicher Einwirkungen einzubeziehen, was durch eine Ergänzung der Begründung und der textlichen Festsetzungen umgesetzt wurde.

Die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen äußerte Bedenken hinsichtlich des Verlusts von landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Förderung erneuerbarer Energien ein wichtiger Bestandteil der Klimaschutzziele sei und neben Freiflächenanlagen auch das Potenzial von Dachflächen berücksichtigt werde.

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