Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck gem. § 2 Abs. 2 NKF-CIG zum Stichtag: 30.06.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 21/0401 behandelt den Bericht zur finanziellen Lage der Stadt Gladbeck zum Stichtag 30. Juni 2021. Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung nach dem NKF-CIG, für die Jahre 2020 und 2021 zusätzliche vierteljährliche Berichte über die Haushaltslage vorzulegen.
Der Bericht umfasst eine unterjährige Ergebnisprognose nach Abschluss des zweiten Quartals im Haushaltesjahr 2021 sowie eine Darstellung der aktuellen Liquiditätssituation und der wesentlichen Abweichungen. In der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die aktuellen Kostenschätzungen zu den erzieherischen Hilfen in diesem Bericht noch nicht berücksichtigt sind. Aufgrund der Entwicklungen in diesem Bereich werden derzeit Möglichkeiten zur Kompensation im Gesamthaushalt geprüft.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bericht zur finanziellen Lage zum genannten Stichtag vom Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss sowie vom Rat zur Kenntnis genommen wird. Die Vorlage wurde durch das Amt für kommunale Finanzen erstellt.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210923090427-0