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Beschlussvorlage

Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG) - Benennung einer Vertreterin/eines Vertreters für die Mitgliederversammlung -

21/0344 31.08.2021 Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck ist Mitglied der Feuerschadengemeinschaft kreisfreier Städte Rheinlands und Westfalens (FSG). Gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben der FSG ist die Stadt verpflichtet, eine Vertretung zur Mitgliederversammlung zu entsenden.

Aufgrund eines Wechsels in der Leitung des Rechtsamtes sowie einer Beurlaubung des bisherigen städtischen Rechtsdirektors liegt ein Vorschlag zur Neubesetzung der Vertretung vor. Die aktuelle städtische Rechtsdirektorin soll künftig die Interessen der Stadt Gladbeck in der Mitgliederversammlung wahrnehmen. Um eine ordnungsgemäße Vertretung auch im Falle von Verhinderungen zu gewährleisten, ist zudem die Bestellung einer Stellvertreterin vorgesehen. Hierfür wird eine Juristin aus der Verwaltung vorgeschlagen.

Der Beschlussentwurf sieht vor, dass die Vertretung durch die städtische Rechtsdirektorin und deren Stellvertretung erfolgt. Für dieses Vorhaben sind keine finanziellen Auswirkungen zu verzeichnen. Die Entscheidung über die Benennung der Vertreter liegt beim Rat der Stadt Gladbeck.

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