Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zur Zustimmung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 hier: Überplanmäßige investive Auszahlung bei der Buchungsstelle 020701/3269.091202 – Erweiterung Feuerwehr (Container)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt-, Finanz- und Digitalisierungsausschuss befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung für überplanmäßige investive Auszahlungen im Haushaltsjahr 2021. Gegenstand der Vorlage 21/0398 ist die Erweiterung der Feuerwehr durch Container. Die bereits getroffene Dringlichkeitsentscheidung der Bürgermeisterin und eines Ratsmitglieds soll nun offiziell bestätigt werden.
Im Rahmen der Bauvorbereitungen wurde festgestellt, dass der Untergrund nicht die erforderliche Tragfähigkeit aufweist und mit Schadstoffen belastet ist. Die notwendige Baugrundverbesserung wird mit etwa 25.000 Euro veranschlagt. Zudem führen Tiefbauarbeiten, unter anderem durch die Abfuhr des kontaminierten Bodens, zu Mehrkosten von rund 25.000 Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Des Weiteren entstehen durch den Anschluss an das städtische Telefonnetz zusätzliche Kosten in Höhe von circa 10.000 Euro.
Um den Bauablauf und die geplante Fertigstellung nicht zu gefährden, wurde eine umgehende Auftragserteilung angestrebt. Die beantragte überplanmäßige investive Auszahlung beläuft sich auf insgesamt 60.000 Euro. Zur Deckung dieser Kosten sollen Mittel aus den Buchungsstellen für Brandschutz sowie aus dem Bereich der Schulinfrastruktur eingesetzt werden. Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen zur Verfügung.
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