Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2019
- 5Beschwerde gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Gehwegschäden -Zur Vorlage · 19/0457 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0457 befasst sich mit einer Beschwerde gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bezüglich Gehwegschäden im Bereich Am Südpark 30. Ein Beschwerdeführer rügte, dass Platanenwurzeln den Gehweg sowie die Garagenauffahrt beschädigt hätten und die Stadtverwaltung nicht zeitnah auf Hinweise reagiert habe. Zudem wurden Probleme mit der neu aufgebrachten Oberfläche aus Dolomitsand sowie Fragen zur Baumschutzsatzung im Zusammenhang mit der Fällung eines Obstbaumes thematisiert. Der Vorschlag, die Platanen durch kleinwüchsige Bäume zu ersetzen, wurde ebenfalls eingebracht.
Die Verwaltung nimmt zu dem Sachverhalt Stellung und führt aus, dass nach einer Mängelmeldung im Oktober 2019 eine Überprüfung durch das Ingenieuramt erfolgte und Instandsetzungsarbeiten beauftragt wurden. Aufgrund der hohen Auslastung von Fachfirmen konnte die Umsetzung erst im November 2019 abgeschlossen werden. Bei den Arbeiten wurden Starkwurzeln entdeckt, deren Verbleiten im Boden aus statischen und baumschutzrechtlichen Gründen angeordnet wurde. Die Verwendung von Dolomitsand sei aufgrund der Wurzelproblematik notwendig gewesen und als begehbar einzustufen.
Hinsichtlich der Bepflanzung hält die Verwaltung fest, dass Platanen aufgrund ihrer Klimaverträglichkeit für den Standort geeignet sind und ein Ersatz durch kleinwüchsige Bäume nicht vorgesehen ist. Bezüglich der Baumschutzsatzung wurde mitgeteilt, dass keine Änderung der Satzung vorliege und für eine Fällung weiterhin eine Ersatzpflanzung erforderlich sei. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und die Beschwerde im Zusammenhang mit den Gehwegschäden zurückweist.
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- 6Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen -Zur Vorlage · 19/0455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat im Rahmen der Beschlussvorlage 19/0455 eine Änderung der Besetzung des Jugendhilfeausschusses beantragt. Der Antrag sieht vor, ein neues ordentliches Mitglied für den Ausschuss zu wählen.
Gemäß der vorliegenden Vorlage soll ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen werden. Durch diese personelle Veränderung ändert sich die Zusammensetzung des Gremiums in der Gruppe der ordentlichen Mitglieder aus Ratsmitgliedern von bisher fünf auf vier Personen, während die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus sachkundigen Bürgern auf vier steigt. Die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder aus den Ratsfraktionen bleibt bei sieben, und die Anzahl der stellvertretenden Mitglieder aus sachkundigen Bürgern verbleibt bei zwei.
Die Vorlage stützt sich auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie des SGB XIII und des AG-KJHG, welche den Prozess der Nachwahl bei vorzeitigem Ausscheiden von Mitgliedern regeln. Mit der vorgeschlagenen Neubesetzung erfüllt die nominierte Person die erforderlichen Voraussetzungen für die Wahl.
Für die vorgeschlagene Änderung der Ausschussbesetzung sind laut Dokument keine finanziellen Auswirkungen oder klimarelevanten Auswirkungen zu verzeichnen. Der Beschlussentwurf sieht die Wahl des neuen ordentlichen Mitglieds sowie die Festlegung der neuen Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses vor.
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- 7Städtetag Nordrhein-Westfalen Mitgliederversammlung 2020Zur Vorlage · 19/0390 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0390 befasst sich mit der Vertretung der Stadt Gladbeck bei der Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen, die am 25. und 26. Mai 2020 in Essen stattfindet. Gemäß der Satzung des Städtetages NRW und der Einwohnerstatistik ist die Stadt Gladbeck berechtigt, fünf Abgeordnete mit Stimmrecht zu entsenden.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Bürgermeister als ersten stimmberechtigten Abgeordneten teilnimmt. Für die Besetzung der weiteren vier Plätze ist das Verfahren nach Hare-Niemeyer anzuwenden. Nach der Berechnung der Sitzverteilung ergibt sich für die Fraktionen folgendes Ergebnis: Die SPD-Fraktion erhält zwei Abgeordnete, die CDU-Fraktion einen Abgeordneten und die Fraktion aus Bündnis 90/Die Grünen sowie die Fraktion Die Linke jeweils einen Abgeordneten. Aufgrund der mathematischen Verteilung liegt bei der Besetzung des letzten Sitzes eine Pattsituation zwischen den Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen vor, die im Falle eines fehlenden einvernehmlichen Wahlvorschlags durch einen Losentscheid zu lösen ist.
Zusätzlich zum Entwurf der Delegiertenbesetzung umfasst die Vorlage die Erteilung der erforderlichen Dienstreisegenehmigungen für die teilnehmenden Personen. Finanzielle Auswirkungen durch die Teilnahme werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 8Jahresabschluss 2018Zur Vorlage · 19/0438 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0438 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2018. Der Entwurf umfasst die Bilanz, die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung sowie die entsprechenden Teilrechnungen, den Anhang und den Lagebericht. Gemäß der Gemeindeordnung NRW ist der Entwurf dem Rat zur Prüfung vorzulegen, welcher diesen anschließend an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2018 weist einen Überschuss von 0,5 Millionen Euro aus. Dieser Wert liegt unter dem geplanten Jahresüberschuss von 0,<0xE2><0x80><0xAF>07 Millionen Euro, stellt jedoch eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahresdefizit von 5,0 Millionen Euro dar. Wesentliche Faktoren für die Entwicklung waren im Personaletat Mehraufwendungen in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro, die primär auf erhöhte Zuführungen zu Pensions-, Beihilfe-, Urlaubs- und Überstundenrückstellungen zurückzuführen sind. Demgegenüber standen Ertragsverbesserungen von rund 5,7 Millionen Euro, welche maßgeblich durch höhere Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 4,0 Millionen Euro sowie Erstattungen des kommunalen Finanzierungsanteils an der Vestischen Arbeit in Höhe von 0,6 Millionen Euro zustande kamen.
Durch den Jahresüberschuss verringerte sich die bilanzielle Überschuldung auf 124,9 Millionen Euro. Die Vorlage weist darauf hin, dass die Stadt als Stärkungspaktkommune ab dem Jahr 2018 keine weiteren Haushaltsdefizite mehr erwirtschaften darf und die Überschuldung mittelfristig durch Haushaltsüberschüsse zurückzuführen ist.
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gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument. - 9Umsetzung der Haushaltssanierungsmaßnahme 14.3 im Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 19/0463 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0463 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Umsetzung einer Maßnahme des Haushaltssanierungsplans 2019. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Zweckverband Gebietsbereinigung (ZBG) im Jahr 2019 eine Gewinnabführung in Höhe von 350.000 Euro an den städtischen Haushalt leistet. Da im Jahresabschluss 2018 jedoch aufgrund von Fehlbeträgen in der Abfallentsorgung und im Fettabbau kein Überschuss erwirtschaftet wurde, ist eine direkte Abführung aus dem Jahresergebnis nicht möglich.
Um die Vorgaben des Stärkungspaktes sowie die Anforderungen der Bezirksregierung Münster zu erfüllen, sieht das vorgeschlagene Verfahren einen Rückgriff auf das Eigenkapital des ZBG vor. Dabei sollen 350.000 Euro aus dem Eigenkapital des Verbandes an den städtischen Haushalt ausgeschüttet werden, was als ertragswirksame Einnahme für die Stadt verbucht wird. Im Gegenzug soll die Stadt Gladbeck zeitgleich eine Kapitaleinlage in gleicher Höhe an den ZBG leisten. Durch diesen Vorgang wird die stille Reserve des Verbandes in der städtischen Bilanz reduziert, während der Beteiligungsbuchwert der Stadt steigt. Das Eigenkapital des ZBG bleibt durch die gleichzeitige Einlage unverändert.
Die Verwaltung beantragt die Zustimmung des Rates zur außerplanmäßigen investiven Auszahlung von 350.000 Euro. Die Deckung der Mittel soll über vorhandene Haushaltsmittel im Bereich der investiven Maßnahmen erfolgen. Das Vorhaben wurde bereits mit der Betriebsleitung des ZBG sowie dem zuständigen Betriebsausschuss abgestimmt.
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- 10Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2019 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 011402 (Städtische Versicherungsangelegenheiten) Sonstige ordentliche AufwendungenZur Vorlage · 19/0445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0445 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019, die im Produkt 011402 für städtische Versicherungsangelegenheiten anfallen.
Hintergrund der Entscheidung ist ein gestiegener Bedarf bei den gesetzlichen Ausgaben an die Unfallkasse. Aufgrund erhöhter Unfallzahlen haben sich die Versicherungsbeiträge um 120.000,00 Euro erhöht. Die Mittel werden benötigt, um die Zahlung des Beitrags für das vierte Quartal in Höhe von 217.687,48 Euro sicherzustellen. Da die Unfallkasse den Betrag im Rahmen eines Lastschriftverfahrens zum 15. November 2019 einzieht, konnte die Entscheidung nicht bis zur regulären Ratssitzung im Dezember abgewartet werden. Da in den anderen Ämtern des zuständigen Dezernats keine Deckungsmittel zur Verfügung standen, wurde die Dringlichkeitsentscheidung bereits am 31. Oktober 2019 getroffen.
Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Einbuchung der Mittel in Höhe von 120.000,00 Euro soll auf der entsprechenden Buchungsstelle erfolgen. Zur Deckung des Bedarfs werden Mittel aus der Kredit- und Rücklagenbewirtschaftung sowie Zinsen sonstiger öffentlicher Sonderrechnungen eingesetzt.
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- 11Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2019 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 020701 (Brandschutz) Unterhaltung von FahrzeugenZur Vorlage · 19/0446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0446 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2019 für das Produkt 020701 im Bereich Brandschutz, konkret für die Unterhaltung von Fahrzeugen.
Die Grundlage der Vorlage ist eine am 20. November 2019 getroffene Dringlichkeitsentscheidung durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied. Diese Entscheidung begründet den Bedarf mit Mehrkosten bei der Unterhaltung von Fahrzeugen, Geräten und Gebäuden in Höhe von 60.000,00 Euro. Die Verwaltung führt aus, dass es sich bei diesen Mehrausgaben ausschließlich um Betriebskosten handelt und bereits Rechnungen über mehr als 20.000,00 Euro zur Zahlung vorliegen. Die Bereitstellung der Mittel wird als notwendig für den Erhalt der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr angegeben.
Der Beschlussentwurf sieht die Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung vor. Die Mittel in Höhe von 60.000,00 Euro sollen auf der Buchungsstelle 020701.525100 eingebucht werden. Zur Deckung der Ausgaben werden Mittel aus der Kredit- und Rücklagenbewirtschaftung der Buchungsstelle 160101.551600 verwendet. Die Vorlage wurde zur Vorberatung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung in den Rat vorgelegt.
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- 12Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen - Liste 2a und 2b - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 19/0439 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 19/0439 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2019.
Gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind derartige Ausgaben, die die Grenze der Erheblichkeit nicht überschreiten, dem Rat zur Kenntnis zu geben. Die Vorlage umfasst die Zusammenstellung der entsprechenden Listen 2a und 2b.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen entstehen. Eine klimarelevante Auswirkung der Vorlage ist nicht ersichtlich. Die Zuständigkeit für die Vorberatung und Empfehlung liegt beim Haupt- und Finanzausschuss, während die Entscheidung im Rat erfolgt.
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- 13Entwässerungsgebührensätze 2020Zur Vorlage · 19/0378 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0378 des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2020 vor. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung „Stadtentwässerung“ beläuft sich nach Abzug der Erlöse und des Stadteigenanteils auf insgesamt 15,4 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 0,3 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Wesentliche Kostenfaktoren sind die erhöhten Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie eine geringfügige Kostensteigerung bei den kalkulatorischen Abschreibungen. Ein Teil des Kostenanstiegs wird durch Überschüsse aus dem Jahr 2018 sowie durch gesunkene kalkulatorische Zinsen ausgeglichen.
Aufgrund der Veränderungen bei den Kosten und den Gebührenmaßstäben ist eine Änderung der Tarife vorgesehen. Die Schmutzwassergebühr soll sich um 13 Cent pro Kubikmeter von bisher 2,56 Euro auf 2,69 Euro erhöhen. Grund hierfür ist unter anderem eine geringere Frischwasserbezugsmenge. Die Niederschlagswassergebühr soll um 2 Cent pro Quadratmeter befestigter Fläche von bisher 1,02 Euro auf 1,04 Euro steigen. Zudem wird der Tarif für die Klärschlammentsorgung privater Grundstücksentwässerungsanlagen auf 80,19 Euro festgesetzt. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen des Kostendeckungsgebots nach dem Kommunalabgabengesetz. Der Rat soll die Gebührenberechnungen sowie die neue Gebührensatzung beschließen.
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Hauptdokument|20191022141913|20191022141919|20191022141923|20191023103722|20191022141932-1|20191022141933-2|20191022141933-3
- 14Öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck I. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck vom 09.06.2000 in der Fassung der Änderung vom 05.04.2017 II. Änderung des Verwarnungsgeldkataloges in der Fassung vom 09.05.2018 zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Gladbeck hier: Erhöhung der Buß-/VerwarnungsgeldsätzeZur Vorlage · 19/0453 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Beschlussvorlage für den Rat vorgelegt, die Änderungen der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OVO) über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Gladbeck vorsieht. Gegenstand der Vorlage ist sowohl die Anpassung der Verordnung selbst als auch die Erhöhung der Sätze im Verwarnungsgeldkatalog.
Die Verwaltung begründet die Änderungen mit der Notwendigkeit, auf veränderte Lebensverhältnisse und zur Gefahrenabwehr zu reagieren. Ein Schwerpunkt liegt auf der Regelung des Alkoholkonsums im öffentlichen Raum sowie der Bekämpfung von Verschmutzungen im Stadtgebiet. Durch die Neugestaltung soll ein kombinierter Buß- und Verwarnungsgeldkatalog geschaffen werden, da Verwarnungsgelder gesetzlich auf maximal 55 Euro begrenzt sind, neue Bußgeldfestsetzungen jedoch höhere Beträge vorsehen.
Konkret sieht der Entwurf vor, die Geldbußen für das Wegwerfen von Zigarettenkippen, Kaugummis sowie Dosen und Glas von bisher 50 Euro auf 100 Euro anzuheben. Zudem sollen neue Tatbestände mit Bußgeldrahmen zwischen 50 und 100 Euro eingeführt werden. Dies betrifft unter anderem das Lagern von Personen mit Störung der Allgemeinheit, den Alkoholkonsum in einem Radius von 20 Metern um Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten sowie an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Auch aggressives Betteln und das Verrichten der Notdurft außerhalb vorgesehener Toiletten werden durch die Neuregelung adressiert. Die Verwaltung führt an, dass diese Maßnahmen der Wahrung des Stadtbildes und der öffentlichen Ordnung dienen sollen.
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Hauptdokument|20191128131037-0|20191128131038-1|20191128131038-2|20191128131038-3|20191216093740
- 15Etatplanung 2020Zur Vorlage · 19/0407 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 19/0407 dient der Kenntnahme der Haushaltsdaten für die Etatplanung 2020 im Haupt- und Finanzausschuss. Gegenstand der Vorlage ist die Vorberatung von Produkten, die bisher nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen waren.
Betroffen sind die Haushaltsentwürfe der Geschäftsstelle Rat und Bürger, der Wirtschaftsförderung und Kommunikation sowie der Stadtämter für das Organisations- und Personalamt, die kommunalen Finanzen, das Rechtsamt und das Amt für öffentliche Ordnung. Der Entwurf bezieht sich dabei auf das Haushaltsbuch 2020 sowie auf die im Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2020 aufgeführten Anpassungen.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltsdaten der genannten Referate und Stadtämter zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister zur Vorlage in der Sitzung des Ausschusses am 09.12.2019 erstellt.
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- 16Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2020Zur Vorlage · 19/0436 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0436 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Haushaltssatzung 2020 der Stadt Gladbeck. Gegenstand der Vorlage ist die Feststellung, ob im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung eingegangen sind.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen haben Einwohner oder Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 sowie die dazugehörigen Anlagen liegen im Zeitraum vom 14. Oktober 2019 bis zum 11. Dezember 2019 zur Einsichtnahme aus.
Das Amt für kommunale Finanzen stellt in der Vorlage fest, dass innerhalb der Einwendungsfrist, welche am 14. Oktober 2019 begann, keine Einwendungen eingegangen sind. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen oder klimarelevante Auswirkungen werden in dem Dokument nicht ausgewiesen.
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- 17Beratung der Haushaltssatzung 2020 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 19/0437 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0437 des Rats befasst sich mit der Beratung und Verabschiedung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 der Stadt Gladbeck. Der Entwurf, der vom Stadtkämmerer erstellt und vom Bürgermeister bestätigt wurde, umfasst neben der Haushaltssatzung den Haushaltsplan mit Ergebnisplan, Finanzplan, den produktorientierten Teilplänen sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans und die nach der Kommunalhaushaltsverordnung vorgeschriebenen Anlagen.
Der Entwurf wurde bereits im Oktober 2019 dem Rat vorgelegt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass nach der Einbringung des Entwurfs üblicherweise Anpassungen der Haushaltsansätze erfolgen, die in Form eines Änderungsverzeichnisses nachgereicht werden. Die Auslegung der Unterlagen erfolgte gemäß den gesetzlichen Vorgaben des § 80 GO NRW ab dem 14. Oktober 2019 im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet. Der Industrie- und Handelskammer (Vestische Gruppe) wurde die Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt, wobei bislang keine Stellungnahmen eingegangen sind.
Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2020 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der im Beratungsprozess entstehenden Änderungen zu verabschieden. Nach der Beschlussfassung durch den Rat ist der Haushalt der Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster zuzuführen.
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- 17.1Beratung der Haushaltssatzung 2020 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 19/0464 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 19/0464 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Beratung der Haushaltssatzung 2020 sowie der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans. Die Vorlage enthält ein Änderungsverzeichnis zum Haushaltsentwurf, das die Entwicklungen seit der ursprünglichen Aufstellung berücksichtigt.
Im Ergebnisplan werden für das Haushaltsjahr 2020 sowie für die Jahre 2021 bis 2023 Ergebnisverbesserungen ausgewiesen. Durch diese Anpassungen wird ein Haushaltsausgleich für alle Planjahre dargestellt, was die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2020 sicherstellt. Ein wesentlicher Faktor für die finanzielle Situation ist die Auszahlung der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz, deren Freigabe durch die Bezirksregierung Münster an die Verabschiedung eines ausgeglichenen Haushalts gebunden ist.
Die finanziellen Verbesserungen resultieren primär aus geringeren Umlagen an den Kreis Recklinghausen, etwa durch eine reduzierte LWL-Umlage, sowie aus geringeren Aufwendungen im Rahmen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes. Zudem steigen die Mittel aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz. Dem gegenüber stehen geringere Erträge aus der SGB II-Leistungsbeteiligung sowie veränderte Veranschlagungen für die IT-Ausstattung der Schulen im Rahmen des Digitalpaktes.
Im investiven Finanzplan sind deutliche Steigerungen der Investitionsansätze vorgesehen. Diese betreffen insbesondere den Brandschutz, den Schulausbau sowie das Kita-Sofortprogramm. Die entsprechenden Ermächtigungen stehen unter dem Vorbehalt notwendiger Maßnahmebeschlüsse gemäß der Hauptsatzung.
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Hauptdokument|20191204160637|20191209140225|20191206101336|20191206101345|20191206101349|20191206101356|20191206101402
- 18Stellenplan 2020Zur Vorlage · 19/0393 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage zum Stellenplan 2020 sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl der Verwaltung um 60,62 Vollzeitäquivalente auf insgesamt 942,22 Vollzeitäquivalente vor. Dieser Zuwachs begründet sich maßgeblich durch die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und die Bewältigung neuer Aufgaben. Insbesondere in den Bereichen Kinderbetreuung (33,5 VzÄ), Feuerwehr (13,0 VzÄ), soziale Dienste (7,0 VzÄ) sowie Grundsicherung und Betreuungsstelle (1,5 VzÄ) ist eine Aufstockung vorgesehen. Weitere 9,77 Vollzeitäquivalente sind für verschiedene Fachbereiche geplant, etwa zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht bei Brückenbauwerken oder zur Umsetzung klimarelevanter Ziele.
Dem gegenüber stehen im Jahr 2019 realisierte Einsparungen in Form von 4,15 Planstellen. Die Verwaltung führt aus, dass die Möglichkeiten zur Stelleneinsparung aufgrund der bisherigen Konsolidierungsmaßnahmen bereits weitgehend ausgeschöpft seien.
Finanziell resultiert aus dem Entwurf ein struktureller Mehraufwand von rund 4.157.760 Euro. Unter Berücksichtigung von Refinanzierungsanteilen in Höhe von 1.320.110 Euro reduziert sich dieser Betrag auf etwa 2.837.650 Euro. Die Vorlage enthält zudem Details zu Stellenumwandlungen, die unter anderem durch Neubewertungen oder die Anpassung von Vorratsstellen entstehen. Die Einrichtung neuer Planstellen umfasst unter anderem das Amt für kommunale Finanzen, das Amt für öffentliche Ordnung sowie das Amt für Soziales und Wohnen.
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- 19Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AK Essen/Gladbeck, im Abschnitt Teil 01: AK Essen-Nord (B 224) – südlich AK Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) von Bau-km 0+000,000 bis Bau-km 3+625,072 in den Städten Essen, Bottrop und Dorsten sowie der Gemeinden Hünxe und Schermbeck hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Rahmen des AnhörungsverfahrensZur Vorlage · 19/0456 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der Autobahn A 52 vor. Gegenstand ist das sogenannte Deckblatt III für den ersten Teilabschnitt, der sich vom Autobahnkreuz Essen-Nord bis zur Stadtgrenze zwischen Bottrop und Gladbeck erstreckt. Das Vorhaben umfasst die Städte Essen, Bottrop und Dorsten sowie die Gemeinden Hünxe und Schermbeck.
Die vorliegenden Planänderungen beinhalten unter anderem die Fortschreibung von Verkehrsgutachten, Lärmuntersuchungen, Schadstoffuntersuchungen sowie des Landschaftspflegeplans. Zudem sind Anpassungen bei der Wasserrahmenrichtlinie, Änderungen der Radwegebreiten sowie Verschiebungen der Planstraße im Bereich Bottrop enthalten.
Die Verwaltung beabsichtigt, an der umfangreichen Stellungnahme aus dem Jahr 2009 weitgehend festzuhalten, da die darin enthaltenen Bedenken weiterhin als verfahrensrelevant erachtet werden. Ein Kritikpunkt aus dem Jahr 2009, der sich auf die fehlende Auslegung der Unterlagen bezog, entfällt jedoch, da die aktuelle Offenlage ordnungsgemäß erfolgt ist.
In der neuen Stellungnahme wird erneut auf die Notwendigkeit von Fuß- und Radwegen im nachgeordneten Straßennetz hingewiesen, da diese in den aktuellen Planungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zudem regt die Verwaltung an, die ehemalige Güterbahntrasse zwischen Gelsenkirchen-Horst und Bottrop für ein regionales Radwegenetz zu nutzen, da die geplante Entfernung der Eisenbahnüberführung eine neue Gestaltungsmöglichkeit bietet.
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- 19.aNeubau des Heisenberg-Gymnasiums
- 20Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 21Mitteilungen des Bürgermeisters
- 22Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 23Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 24Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.10.2019nicht öffentlich
- 25.1Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 25.2Ausnahme von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 25.3Ausnahmen von der Wiederbesetzungssperrenicht öffentlich
- 26Beförderung von Beamtinnen/ Beamtennicht öffentlich
- 27Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 28Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich