Planfeststellung für den Bau der A 52 vom AK Essen-Nord (B 224) bis AK Essen/Gladbeck, im Abschnitt Teil 01: AK Essen-Nord (B 224) – südlich AK Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) von Bau-km 0+000,000 bis Bau-km 3+625,072 in den Städten Essen, Bottrop und Dorsten sowie der Gemeinden Hünxe und Schermbeck hier: Stellungnahme der Stadt Gladbeck im Rahmen des Anhörungsverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung legt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Bau der Autobahn A 52 vor. Gegenstand ist das sogenannte Deckblatt III für den ersten Teilabschnitt, der sich vom Autobahnkreuz Essen-Nord bis zur Stadtgrenze zwischen Bottrop und Gladbeck erstreckt. Das Vorhaben umfasst die Städte Essen, Bottrop und Dorsten sowie die Gemeinden Hünxe und Schermbeck.
Die vorliegenden Planänderungen beinhalten unter anderem die Fortschreibung von Verkehrsgutachten, Lärmuntersuchungen, Schadstoffuntersuchungen sowie des Landschaftspflegeplans. Zudem sind Anpassungen bei der Wasserrahmenrichtlinie, Änderungen der Radwegebreiten sowie Verschiebungen der Planstraße im Bereich Bottrop enthalten.
Die Verwaltung beabsichtigt, an der umfangreichen Stellungnahme aus dem Jahr 2009 weitgehend festzuhalten, da die darin enthaltenen Bedenken weiterhin als verfahrensrelevant erachtet werden. Ein Kritikpunkt aus dem Jahr 2009, der sich auf die fehlende Auslegung der Unterlagen bezog, entfällt jedoch, da die aktuelle Offenlage ordnungsgemäß erfolgt ist.
In der neuen Stellungnahme wird erneut auf die Notwendigkeit von Fuß- und Radwegen im nachgeordneten Straßennetz hingewiesen, da diese in den aktuellen Planungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Zudem regt die Verwaltung an, die ehemalige Güterbahntrasse zwischen Gelsenkirchen-Horst und Bottrop für ein regionales Radwegenetz zu nutzen, da die geplante Entfernung der Eisenbahnüberführung eine neue Gestaltungsmöglichkeit bietet.
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