Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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Tagesordnung
- 1Fragestunde für Einwohner nach § 15 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 2Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 3Genehmigung der Tagesordnung
- 4Niederschrift über die letzte öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.2015
- 5Anregung gem. § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Antragsteller: Republikaner NRW - Verleihung des Ehrenbürgerrechts -Zur Vorlage · 15/0373 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0373 befasst sich mit einer Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, die von der Partei Republikaner NRW eingereicht wurde. Gegenstand der Anregung ist die Verleihung des Ehrenbürgerrechts der Stadt Gladbeck an den ungarischen Ministerpräsidenten Victor Orbán.
Die Verwaltung nimmt in der Vorlage zu dem Antrag Stellung. Unter Verweis auf Informationen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Republikaner NRW einen entsprechenden Antrag an alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gerichtet haben. Der Städte- und Gemeindebund NRW bewertet die Anregung als unzulässig, da sie keinem sachlichen Anliegen diene, sondern der Erlangung von Publizität für die Partei. Aus diesem Grund bestehe für die zuständigen Gremien keine Verpflichtung zur inhaltlichen Befassung mit der Eingabe.
Auf Basis dieser Einschätzung wird der Verwaltung ein Beschlussentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Anregung der Republikaner NRW zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Victor Orbán als unzulässig zurückweist. Finanzielle Auswirkungen durch diesen Vorgang werden nicht festgestellt.
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- 6Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr GladbeckZur Vorlage · 15/0397 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0397 des Organisations- und Personalamtes sieht die Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Gladbeck vor. Gemäß den gesetzlichen Regelungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen (FSHG) können auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters maximal zwei stellvertretende Leiter für eine Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit berufen werden. Vor einer solchen Ernennung ist die aktive Wehr anzuhören.
Da die Amtszeit des zweiten Stellvertreters bereits am 30. Juni 2015 endete, liegt der Fokus der Vorlage auf der Neubesetzung dieser Position. Auf Grundlage einer Anhörung der aktiven Wehr, die am 19. Oktober 2015 stattfand, schlägt der Kreisbrandmeister die erneute Bestellung des bisherigen Stellvertreters vor.
Der Beschlussentwurf sieht vor, den betreffenden Stadtbrandinspektor für die Dauer vom 1. Dezember 2015 bis zum 30. November 2021 als stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr zu bestellen. Mit der Neubesetzung ergeben sich laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage war zur Entscheidung für die Ratssitzung am 26. November 2015 vorgesehen.
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- 7Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NW im Haushaltsjahr 2015 hier: Überplanmäßiger Bedarf im Produkt 03.01.01 (Grundschulen) für 'Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen'Zur Vorlage · 15/0411 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0411 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW. Gegenstand der Entscheidung ist die Zustimmung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im Haushaltsjahr 2015 für den Bereich Grundschulen (Produkt 03.01.01).
Hintergrund der Maßnahme ist die Instandsetzung von Turnhallendecken. Nachdem in einer Sporthalle in Bochum ein bauliches Problem bei Deckenplatten festgestellt wurde, wurden ähnliche Konstruktionen auch in Gladbeck untersucht. Dies führte zur Sperrung mehrerer Hallen, deren Freigabe erst nach umfangreichen Instandsetzungsarbeiten möglich ist. Um den Schul- und Vereinssport sowie die Nutzung der Sporthalle in Rentfort, die derzeit als Flüchtlingsunterkunft dient, sicherzustellen, wurde die Mittelbereitstellung vorzeitig beantragt.
Der Beschluss sieht die Zuweisung von insgesamt 265.000 Euro vor. Diese Mittel sind für die Instandsetzung der Decken in der Wittringer Schule (75.000 Euro), der Werner-von-Siemens-Realschule (85.000 Euro) und der großen Turnhalle am Kruspend (105.000 Euro) vorgesehen. Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt durch Umbuchungen aus verschiedenen Haushaltsposten, darunter Mittel aus dem Zentralen Verwaltungsservice, der Stadtteilbereichsplanung sowie der Planung und Unterhaltung von Verkehrsflächen.
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- 8Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 15/0412 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0412 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Entscheidung über die Zustimmung zu überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Dem Entwurf ist eine Zusammenstellung beigefügt, aus der hervorgeht, dass im investiven Finanzplan eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 33.000 Euro vorgesehen ist. Für die Durchführung dieser Auszahlung stehen die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Bereitstellung der genannten Mittel für das Haushaltsjahr 2015 gemäß der gesetzlichen Vorgaben genehmigt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt.
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- 9Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 2 - gem. § 83 GO NW für das Haushaltsjahr 2015Zur Vorlage · 15/0413 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0413 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über die Zusammenstellung der unerheblichen über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2015. Diese Liste, als sogenannte Liste 2 bezeichnet, wird gemäß den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) erstellt.
Der Inhalt der Vorlage umfasst die Aufstellung von Finanzbewegungen, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen, jedoch die Schwelle zur Erheblichkeit nicht überschreiten. Gemäß der gesetzlichen Grundlage ist der Rat über diese geringfügigen Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorgelegte Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen förmlich zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Vorberatung und Empfehlung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie zur Entscheidung an den Rat vorgelegt. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen, da die Details der Aufwendungen in der beigefügten Anlage enthalten sind.
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- 10Entwässerungsgebührensätze 2016Zur Vorlage · 15/0372 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Anpassung der Entwässerungsgebührensätze für das Jahr 2016 vor. Der Gebührenbedarf für die Einrichtung Stadtentwässerung weist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 708.146 Euro beziehungsweise 5,44 Prozent auf.
Als wesentliche Faktoren für diese Entwicklung werden die Erhöhung der Beitrags- und Umlageverpflichtungen gegenüber der Emschergenossenschaft im Zusammenhang mit dem Umbau des Emschersystems sowie gestiegene Personalausgaben durch befristete Planstellen angeführt. Zudem sind höhere kalkulatorische Abschreibungen, Verzinsungen sowie Aufwendungen für Kanalsanierungen und die Unterhaltung von Entwässerungsanlagen zu berücksichtigen. Eine Reduzierung des Gebührenbedarfs um 300.000 Euro erfolgt durch den Einsatz von Überdeckungen aus dem Vorjahr, die aus der Veranlagung von Bundes- und Landesstraßen resultieren.
Aufgrund dieser Kostenveränderungen wird eine Erhöhung der Schmutzwassergebühr von 2,32 Euro auf 2,42 Euro pro Kubikmeter sowie eine Anhebung der Niederschlagswassergebühr von 0,87 Euro auf 0,91 Euro pro Quadratmeter vorgeschlagen. Für die Klärschlammentsorgung privater Anlagen soll der Tarif von 75,61 Euro auf 78,27 Euro angepasst werden. Die durchschnittliche jährliche Belastung für einen Vier-Personen-Haushalt steigt dadurch von 577,10 Euro auf 602,30 Euro. Die Vorlage umfasst die Billigung der Gebührenbedarfsberechnung 2016 sowie den Beschluss der neuen Tarifsatzung.
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- 11Änderung der Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Gladbeck (Parkgebührenverordnung) vom 19.12.1996, zuletzt geändert durch Verordnung vom 29.10.2014 a) Parkgebührenbefreiung für klimafreundliche Fahrzeuge b) Ausweitung der Parkgebührenpflicht gem. HSP-Maßnahme Nr.22.2Zur Vorlage · 15/0433 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Gladbeck hat eine Beschlussvorlage zur Änderung der Parkgebührenverordnung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, die bestehende Parkgebührenbefreiung für klimafreundliche Fahrzeuge, also Fahrzeuge mit CO2-Emissionen von unter 100g/km, über das Ende des Jahres 2015 hinaus unbefristet zu verlängern. Die Befreiung soll unabhängig vom Wohnsitz der Fahrzeughalter gelten, sodass auch auswärtige Besucher die Regelung nutzen können. Die Erteilung der Befreiung soll jedoch jeweils auf ein Jahr befristet werden, um die Einhaltung der Voraussetzungen jährlich zu überprüfen. Bisher wurden durch das Amt für öffentliche Ordnung 72 kostenfreie Ausweise ausgestellt.
Zudem sieht die Vorlage eine Anpassung der Parkgebühren im Rahmen des Haushaltssanierungsplans vor. Im inneren Citybereich, der durch die Straßen Zweckeler Straße, Grabenstraße, Hermannstraße, Sandstraße, Schützenstraße und die B 224 begrenzt wird, sollen die Gebühren von bisher 0,50 Euro auf 0,60 Euro pro angefangene halbe Stunde steigen. In den Straßen außerhalb dieses Bereichs ist eine Erhöhung von 0,25 Euro auf 0,30 Euro pro angefangene halbe Stunde vorgesehen. Mit dieser Maßnahme wird ein jährlicher Mehrertrag von 25.000 Euro angestrebt. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die neuen Gebührensätze im Vergleich zu umliegenden Kommunen wie Gelsenkirchen, Bottrop, Essen oder Recklinghausen im Durchschnitt liegen.
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- 12Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld hier: Festsetzung der Gebühren für das Jahr 2016Zur Vorlage · 15/0434 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für öffentliche Ordnung sieht eine Neufestsetzung der Marktstandgelder für das Jahr 2016 vor. Der Gebührenbedarf der Einrichtung „Wochenmärkte der Stadt Gladbeck“ wurde für das Jahr 2016 mit 106.589 € ermittelt. Da die Einnahmen aufgrund sinkender Belegungszahlen kontinuierlich zurückgehen, wird eine Anpassung der Gebühren vorgeschlagen.
Die Verwaltung führt aus, dass die Anzahl der belegten Frontmeter bei Dauererlaubnissen seit 2011 von rund 625 auf geschätzte 397 Meter im Jahr 2016 gesunken ist. Auch bei den Tageserlaubnissen ist ein Rückgang der belegten Frontmeter zu verzeichnen. Da der Gebührenbedarf im Vergleich zu 2011 zwar reduziert wurde, aber durch die geringere Marktbelegung ein Fehlbedarf im Rechnungsergebnis entstanden ist, sollen die Gebühren angepasst werden.
Konkret wird vorgeschlagen, die Gebühr für Dauererlaubnisse von bisher 2,30 € auf 2,90 € pro Frontmeter und Tag zu erhöhen. Die Gebühr für Tageserlaubnisse soll von 3,80 € auf 4,30 € pro Frontmeter und Tag steigen. Ein interkommunaler Vergleich der Marktstandgelder umliegender Gemeinden wird als Grundlage für die Einschätzung der Angemessenheit angeführt. Der Marktvorstand wurde über die beabsichtigte Erhöhung informiert. Die Vorlage sieht den Beschluss der sechsten Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Wochenmarktstandgeld vor.
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Hauptdokument|20151110151340|20151110151437|20151110152136|20151110152352|20151110152424
- 13Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt GladbeckZur Vorlage · 15/0435 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0435 des Amts für öffentliche Ordnung sieht die Einführung einer neuen Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes der Stadt Gladbeck vor. Grundlage für diesen Vorgang ist der im September 2012 beschlossene Haushaltssanierungsplan für den Zeitraum 2012 bis 2021. Dieser Plan sieht als Einzelmaßnahme eine Anpassung der Verwaltungsgebühren für Standesamtsleistungen zum 1. Januar 2016 vor.
Bisher orientieren sich die Gebühren an den Tarifen der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Gemäß dem Gebührengesetz NRW besteht den Kommunen jedoch die Möglichkeit, für gemeindliche Pflichtaufgaben eine eigene Satzung mit abweichenden Gebührensätzen zu erlassen. Die Verwaltung führt dazu aus, dass die bisherigen Gebühren im Vergleich zu umliegenden Gemeinden niedrig sind. Die geplante Anpassung der Tarifstellen soll die Gebühren auf ein Niveau bringen, das im Durchschnitt der Nachbargemeinden liegt, wobei das Leistungsspektrum in Gladbeck, etwa durch Eheschließungen außerhalb der regulären Öffnungszeiten, umfangreicher ist.
Durch die neue Satzung wird mit einem jährlichen Ertrag von 12.000 Euro gerechnet. Der Entwurf der Gebührensatzung liegt der Vorlage bei. Der Rat der Stadt Gladbeck soll über den Beschluss der beigefügten Gebührensatzung entscheiden.
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Hauptdokument|20151110115717|20151110115804|20151119104621|20151110120206
- 14Etatplanung 2016Zur Vorlage · 15/0410 · Beschlussvorlage
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In der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0410 geht es um die Etatplanung für das Jahr 2016. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Haushaltsentwurfsdaten bestimmter Stadtämter und Referate zur Kenntnis nimmt.
Betroffen sind dabei die Bereiche der Geschäftsstelle Rat und Bürger sowie der Wirtschaftsförderung und Kommunikation. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Daten der Stadtämter für das Organisations- und Personalamt, das Amt für kommunale Finanzen, das Rechtsamt sowie das Amt für öffentliche Ordnung. Diese Produkte waren bisher nicht Gegenstand von Beratungen in den Fachausschüssen und sollen nun dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt werden.
Die Grundlage für die Beratung bilden der Entwurf des Haushaltsbuches 201 für 2016 sowie die im entsprechenden Änderungsverzeichnis aufgeführten Anpassungen. Der Beschlussentwurf sieht lediglich die förmliche Kenntnisnahme der genannten Haushaltsdaten durch das Gremium vor. Die Vorlage wurde vom Bürgermeister unterzeichnet und war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. November 2015 vorgesehen.
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- 15Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016Zur Vorlage · 15/0376 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0376 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit dem Verfahren zur Prüfung von Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung 2016. Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen besteht für Einwohner sowie Abgabepflichtige die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von mindestens vierzehn Tagen nach Beginn der Auslegung Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung zu erheben.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016, welcher den Produktplan sowie die dazugehörigen Anlagen umfasst, liegt im Zeitraum vom 21. September 2015 bis zum 25. November 2015 öffentlich aus. Die Verwaltung weist darauf hin, dass etwaige eingehende Einwendungen nachgereicht werden.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. November 2015 zur Vorberatung und Empfehlung sowie für die Sitzung des Rates am 26. November 2015 zur Entscheidung vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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- 16Beratung der Haushaltssatzung 2016 einschließlich AnlagenZur Vorlage · 15/0403 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0403 des Amts für kommunale Finanzen dient der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016. Der Entwurf umfasst den Haushaltsplan mit dem Produktplan, dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den Teilplänen und dem Haushaltssanierungsplan. Ergänzt wird der Plan durch verschiedene Anlagen, darunter einen Vorbericht, eine Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen, den voraussichtlichen Stand der Verbindlichkeiten zu Beginn des Haushaltsjahres, die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die Wirtschaftslage der Unternehmen und Einrichtungen. Zudem sind die Schlussbilanz 2014 und eine Übersicht über die Verwendung von Zuwendungen an die Fraktionen Bestandteil der Unterlagen.
Die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans geht davon aus, dass das Ziel, im Jahr 2018 einen Haushaltsausgleich mit Landesmitteln und im Jahr 2021 einen Haushaltsausgleich ohne Landesmittel zu erreichen, realisierbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass im Ergebnisplan Anpassungen notwendig werden können, etwa im Bereich Asyl, bei den Schlüsselzuweisungen oder aufgrund der Entwicklung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer. Ein entsprechendes Änderungsverzeichnis wird nachgereicht.
Der Entwurf der Haushaltssatzung liegt gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen im Zeitraum vom 21. September bis zum 25. November 2015 im Amt für kommunale Finanzen sowie im Internet öffentlich aus. Der Vestischen Gruppe der Industrie- und Handelskammer wurden die Unterlagen zur Stellungnahme übermittelt. Der Beschlussentwurf sieht vor, die Haushaltssatzung 2016 einschließlich des Haushaltssanierungsplans unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse zu verabschieden.
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- 16.1Beratung der Haushaltssatzung 2016 einschließlich Anlagen -Änderungsverzeichnis-Zur Vorlage · 15/0445 · Beschlussvorlage
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Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 15/0445 wird ein Änderungsverzeichnis zum Haushalt 2016 der Stadt Gladbeck vorgelegt. Dieses berücksichtigt Entwicklungen, die seit der Aufstellung des ursprünglichen Entwurfs eingetreten sind, und umfasst den Zeitraum der Fortschreibung des Haushaltsplanungs-Systems bis zum Jahr 2021.
Die Veränderungen im Ergebnisplan 2016 resultieren unter anderem aus der Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, etwa für das Dach der Stadthalle sowie Zuschüsse an freie Träger. Zudem wurden die Aufwendungen und Erträge im Bereich Asyl auf Basis des aktuellen Sachstands sowie Anpassungen bei den Schlüsselzuweisungen und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer berücksichtigt. Eine Reduzierung der Umsatzsteuererwartung für die Jahre 2018 bis 2021 sowie eine Korrektur der Gewerbesteuer aufgrund der Entwicklung im Jahr 2015 sind ebenfalls enthalten.
Der Aufwandsdeckungsgrad verbessert sich im Vergleich zum Entwurf 2016, insbesondere durch die veränderten Schlüsselzuweisungen und die Finanzierung der Aufwendungen für Asylbewerber. Im investiven Finanzplan ergeben sich Verschiebungen bei bestimmten Maßnahmen, während die Finanzierung der Kita Glatzer Straße/Breslauer Straße durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und separate Zuschüsse neu geregelt wurde. Für das Heisenberg-Gymnasium wurden vorsorglich Mittel für ein Gesamtkreditvolumen von 25 Millionen Euro veranschlagt. Die Vorlage dient als Grundlage für die Entscheidung des Rates.
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Hauptdokument|20151117162434|20151119160813|20151119160819|20151119160824|20151119160829|20151119160834
- 17Stellenplan 2016Zur Vorlage · 15/0380 · Beschlussvorlage
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Der vorliegende Entwurf für den Stellenplan 2016 der Stadt Gladbeck sieht eine Erhöhung der Gesamtstellenzahl um 1,5 Stellen auf insgesamt 778,2 vor. Dieser Plan umfasst die Einrichtung von 9,27 Stellen sowie die Aufhebung eines 0,5 kw-Vermerkes. Demgegenüber stehen Einsparungen von 7,0 Planstellen, die sich aus der Streichung von 3,5 Stellen und dem Wegfall von 3,5 Stellen durch kw-Vermerke zusammensetzen. Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen strukturellen Mehraufwand von etwa 262.200 Euro. Dieser Wert ergibt sich aus Einsparungen in Höhe von 443.800 Euro, einem Mehraufwand durch Umwandlungen von 75.060 Euro sowie Kosten für Einrichtungen in Höhe von 637.750 Euro. Die Umwandlungen umfassen Neubewertungen von 13,14 Stellen, eine Neuorganisation von einer Stelle sowie 5,14 wertgleiche Umwandlungen. Betroffen sind unter anderem das Amt für öffentliche Ordnung, das Amt für Jugend und Familie, das Amt für Immobilienwirtschaft, das Amt für Planen, Bauen, Umwelt, das Ingenieuramt sowie die Einsatzkräfte.
Zusätzlich enthält die Vorlage Stellungnahmen der Verwaltung zu spezifischen Personalangelegenheiten. Die Ausweisung bestimmter Planstellen beim Amt für Jugend und Familie wird aufgrund notwendiger Überprüfungen der Stellenbewertungen auf den Stellenplan 2017 verschoben. Die Einrichtung einer Planstelle für eine Kinderpflegerin wird abgelehnt, da die Ausstattung nach dem Kinderbildungsgesetz als ausreichend bewertet wird. Im Bereich der Verwaltung von Tageseinrichtungen ist eine Ausweitung um 0,5 Planstellen vorgesehen. Beim Bürgeramt wird auf weitere Einsparungen über 0,5 Stellen hinaus verzichtet, um die Auswirkungen der Novellierung des Bundesmeldegesetzes abzuwarten. Der Beschlussvorschlag sieht die Verabschiedung des Stellenplans 2016 gemäß dem beigefügten Tabellenwerk vor.
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Hauptdokument|20151022093041|20151022093145|20151022093203|20151112140437
- 18Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise Gespräch im Bundesverkehrsministerium zum Ausbau der A52Zur Vorlage · 15/0409 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0409 der Geschäftsstelle Rat und Bürger dient der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sowie der Autorisierung einer Dienstreise nach Berlin. Die Entscheidung wurde bereits am 27. Oktober 2015 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen, da die nächste reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 23. November 2015 angesetzt war.
Gegenstand der Reise ist ein Termin im Bundesverkehrsministerium am 3. November 2015, der den Ausbau der Autobahn A52 zum Thema hat. Neben dem Bürgermeister ist vorgesehen, dass auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion sowie der Vorsitzende der CDU-Fraktion an diesem Gespräch teilnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der von der Stadtleitung getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor, wodurch die Teilnahme der genannten Ratsmitglieder an der Dienreise einschließlich etwaiger Änderungen legitimiert wird. Aus den finanziellen Angaben der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung entstehen, wobei Reisekosten als Aufwand im Rahmen der Ergebnisrechnung aufgeführt sind. Es sind hierfür Haushaltsmittel vorhanden.
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- 19Benennung eines städtischen GebäudesZur Vorlage · 15/0432 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 15/0432 sieht die Umbenennung des Sportlerheims Dahlmannsweg in „Heinrich-Weidemeier-Haus“ vor. Der Anstoß für diese Maßnahme kam durch den Siedlerring Rosenhügel.
Die Begründung der Vorlage führt an, dass der verstorbene Heinrich Weidemeier über Jahrzehnte hinweg die Gestaltung seines Stadtteils mitgestaltet hat. Er war langjähriger Vorsitzender sowie späterer Ehrenvorsitzender des Siedlerrings Rosenhügel und engagierte sich als Ratsherr für das gesellschaftliche Zusammenleben vor Ort. Für seine Tätigkeiten erhielt er die Stadtplakette in Gold und Silber. Die Umbenennung soll in Erinnerung an sein Engagement erfolgen.
Mit der Vorlage wird dem Haupt- und Finanzausschuss ein entsprechender Beschlussentwurf zur Entscheidung vorgelegt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die Umbenennung keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt entstehen.
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- 20Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 21Mitteilungen des Bürgermeisters
- 22Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 23Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 24Niederschrift über die letzte nichtöffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.2015nicht öffentlich
- 25Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 26Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich