Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Genehmigung einer Dienstreise Gespräch im Bundesverkehrsministerium zum Ausbau der A52
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 15/0409 der Geschäftsstelle Rat und Bürger dient der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 GO NRW sowie der Autorisierung einer Dienstreise nach Berlin. Die Entscheidung wurde bereits am 27. Oktober 2015 durch den Bürgermeister und ein Ratsmitglied getroffen, da die nächste reguläre Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erst für den 23. November 2015 angesetzt war.
Gegenstand der Reise ist ein Termin im Bundesverkehrsministerium am 3. November 2015, der den Ausbau der Autobahn A52 zum Thema hat. Neben dem Bürgermeister ist vorgesehen, dass auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion sowie der Vorsitzende der CDU-Fraktion an diesem Gespräch teilnehmen.
Der Beschlussentwurf sieht die formale Genehmigung der von der Stadtleitung getroffenen Dringlichkeitsentscheidung vor, wodurch die Teilnahme der genannten Ratsmitglieder an der Dienreise einschließlich etwaiger Änderungen legitimiert wird. Aus den finanziellen Angaben der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung entstehen, wobei Reisekosten als Aufwand im Rahmen der Ergebnisrechnung aufgeführt sind. Es sind hierfür Haushaltsmittel vorhanden.
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