Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4.1Änderung einer Ausschussbesetzung - FDP-Ratsfraktion -Zur Vorlage · 10/0347 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Ratsfraktion hat eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für Soziales, Senioren und Gesundheit beantragt. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines Ratsmitglieds aus diesem Ausschuss.
Gemäß der vorliegenden Beschlussvorlage schlägt die Fraktion vor, ein bisheriges stellvertretendes Ausschussmitglied zum ordentlichen Mitglied des Gremiums zu wählen. Gleichzeitig soll ein weiteres Ratsmitglied als neues stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss berufen werden. Die vorgeschlagenen Nachfolger erfüllen die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen.
Die Neubesetzung erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, die vorsieht, dass bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus einem Ausschuss die Ratsmitglieder auf Vorschlag der entsprechenden Fraktion einen Nachfolger wählen. Durch die vorgeschlagene Änderung der Besetzung bleibt die Gesamtzusammensetzung des Ausschusses für Soziales, Senioren und Gesundheit unverändert.
Mit der Neubesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Die Vorlage liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 4.2Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen -Zur Vorlage · 10/0355 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Änderung der Besetzung im Ausschuss für integrierte Innenstadtentwicklung beantragt. Hintergrund der Vorlage ist die Niederlegung des Mandats als stellvertretendes Mitglied durch ein Ratsmitglied.
Gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist die Fraktion, der das ausgeschiedene Mitglied angehörte, berechtigt, einen Nachfolger vorzuschlagen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt hierfür ein weiteres Ratsmitglied als stellvertretendes Mitglied für den Ausschuss vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die Person die für die Wahl erforderlichen Voraussetzungen erfüllt.
Durch die Neubesetzung ändert sich die Zusammensetzung des Ausschusses für integrierte Innenstadtentwicklung in der Gruppe der stellvertretenden Mitglieder. Während die Anzahl der ordentlichen Mitglieder aus Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern unverändert bleibt, erhöht sich die Anzahl der stellvertretenden Ratsmitglieder von neun auf zehn, während die Anzahl der stellvertretenden sachkundigen Bürger von drei auf vier steigt.
Mit der Neuregelung der Ausschussbesetzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht die Festsetzung der neuen Zusammensetzung sowie die Wahl des vorgeschlagenen Ratsmitglieds zum stellvertretenden Mitglied vor.
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- 4.3Änderung einer Ausschussbesetzung - Ratsfraktion Soziale Liste -Zur Vorlage · 10/0366 · Beschlussvorlage
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- 5Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG) hier: Neuwahl eines AufsichtsratsmitgliedsZur Vorlage · 10/0342 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0342 befasst sich mit der Neubesetzung eines Sitzes im Aufsichtsrat der Gladbecker Wohnungsgesellschaft mbH (GWG). Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden eines bisherigen Ratsmitglieds aus seinem Mandat im Aufsichtsrat zum 01.07.2010.
Gemäß dem Gesellschaftervertrag der GWG werden die Mitglieder des Aufsichtsrats durch die Gesellschafterversammlung für die Dauer der laufenden Wahlperiode des Rates gewählt. Dabei werden die Mitglieder auf Vorschlag des Mitgesellschafters, des Mieterbeirates sowie der Stadt Gladbeck benannt. Die Amtsdauer eines nachrückenden Mitglieds beschränkt sich auf die verbleibende Zeit der laufenden Wahlperiode. Derzeit setzt sich der Aufsichtsrat aus fünf vom Rat vorgeschlagenen Mitgliedern, einem Vertreter des freien Gesellschafters und einem Mitglied des Mieterbeirates zusammen.
Die CDU-Fraktion hat als Nachfolger für das ausgeschiedene Mitglied ein Ratsmitglied vorgeschlagen. Der Beschlussentwurf sieht vor, diesen Vorschlag der Gesellschafterversammlung der GWG zu unterbreiten, um die Neubesetzung des Sitzes vorzunehmen. Mit der Neubesetzung sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden.
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- 6Emschergenossenschaft; Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2010-2015Zur Vorlage · 10/0319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Legislaturperiode 2010 bis 2015 neu zu bestellen. Als Genossin der Emschergenossenschaft nimmt die Stadt ihre Mitgliedschaftsrechte durch Delegierte wahr. Aufgrund der vorliegenden Jahresumlagen steht der Stadt für den kommenden Zeitraum die Anzahl von drei Delegierten zur Verfügung.
Die Vorlage legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besetzung der Vertretung fest. Gemäß dem Emschergenossenschaftsgesetz können als Delegierte Personen benannt werden, die Mitglied der Genossenschaft sind, bei dem Mitglied beruflich tätig sind oder den Organen des Mitglieds angehören. Eine Vertretung durch sachkundige Bürger ist ausgeschlossen. Zudem dürfen keine Vertreter der Verwaltung entsandt werden, die hauptamtliche Funktionen wie die des Bürgermeisters oder Landrates innehaben.
Die Bestimmung der Vertreter erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in den Gremien zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Im vorliegenden Beschlussentwurf wird vorgeschlagen, den Stadtbauraten als Vertreter des Bürgermeisters erneut zu entsenden. Für die weiteren zwei verfügbaren Plätze der Delegation sind im Entwurf noch keine spezifischen Personen benannt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden nicht ausgewiesen.
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- 7Vorlage des Jahresabschlusses 2009 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 10/0290 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0290 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2009 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck mit einer Bilanzsumme von über 703 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2009 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.133.709,57 Euro aus. Auf Grundlage dieses Ergebnisses schlägt der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers vor, einen Teilbetrag von 533.472,39 Euro dem Träger zur Verwendung für Zwecke gemäß dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 449.050,38 Euro. Der verbleibende Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.600.282,18 Euro soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Betrages an den Träger erfolgt gemäß den Vorgaben des Sparkassengesetzes. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Einzahlung des Nettobetrages in die Ergebnisrechnung.
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- 8EröffnungsbilanzZur Vorlage · 10/0337 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0337 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Eröffnungsbilanz der Stadt Gladbeck zum Stichtag 01.01.2008. Hintergrund der Bilanz ist die Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Finanzwesen (NKF), welche zu diesem Zeitpunkt vollzogen wurde. Die Erstellung der Eröffnungsbilanz war zur Erfassung der tatsächlichen Vermögens- und Schuldenverhältnisse der Stadt gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich.
Das Bilanzvolumen beläuft sich auf 737,3 Millionen Euro. Aus der Bilanz geht ein Eigenkapital von 190,7 Millionen Euro hervor, wovon 30,9 Millionen Euro als Ausgleichsrücklage ausgewiesen werden. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz umfasst zudem einen Lagebericht sowie einen Anhang mit einem Spiegel der Forderungen und Verbindlichkeiten. Bei der Erarbeitung der Bewertungsrichtlinien war das Rechnungsprüfungsamt beteiligt und hat die Bewertung begleitend geprüft.
Der Entwurf wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt. Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den aufgestellten und bestätigten Entwurf der Eröffnungsbilanz zum Stand 01.01.2008 zur Kenntnis nimmt und diesen zur weiteren Prüfung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen weiterleitet.
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- 9Jahresabschluss 2008Zur Vorlage · 10/0335 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0335 des Amts für kommunale Finanzen betrifft den Jahresabschluss der Stadt Gladbeck für das Jahr 2008. Dieser Abschluss ist der erste vollständig doppische Jahresabschluss der Stadt nach der Umstellung des Rechnungswesens auf das Neue Kommunale Finanzwesen zum Stichtag 1. Januar 2008. Der Entwurf umfasst die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung, Teilrechnungen, die Bilanz sowie den Anhang und den Lagebericht. Der Entwurf wurde durch den Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Bürgermeister bestätigt.
Die Vorlage weist aus, dass die Gesamterträge im Jahr 2008 bei 172.161 Euro lagen, während der nicht durch Erträge gedeckte Aufwand 15.340 Euro betrug. Die Abweichungen zur fortgeschriebenen Haushaltsplanung werden als unerheblich eingestuft, wessoit sich auch keine Pflicht zur Anpassung des Haushaltssicherungskonzeptes ergibt.
In der Vorlage wird zudem auf die Entwicklung der Rücklagen sowie die Situation der Steuereinnahmen hingewiesen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass basierend auf der Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2010 damit zu rechnen ist, dass das Eigenkapital bis spätestens 2014 verbraucht sein wird und die Stadt in eine Überschuldung gerät.
Der Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat den Entwurf des Jahresabschlusses 2008 zur Kenntnis nimmt und diesen zur Prüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
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Hauptdokument|20100621152600|20100621152621|20100621152641|20100621152655|20100621152719|20100621152733|20100621152755
- 10Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2009 nach 2010Zur Vorlage · 10/0336 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0336 des Amtes für kommunale Finanzen regelt die Ermächtigungsübertragung von Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2009 in das Jahr 2010. Hintergrund sind die laufenden Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2009, die gemäß § 22 GemHVO die Bildung solcher Übertragungen ermöglichen.
Der Vorschlag umfasst verschiedene Bereiche des konsumtiven Finanzplans für die laufende Verwaltungstätigkeit. Hierbei sind Verbindlichkeiten in Höhe von 2.333.056,62 Euro, Instandhaltungsrückzahlungen aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 3.424.076,44 Euro sowie die Einbuchung von Rückstellungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten in Höhe von 1.159.487,34 Euro vorgesehen. Darüber hinaus werden Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan in Höhe von 3.889.755,16 Euro sowie im investiven Finanzplan in Höhe von 14.302.370,66 Euro vorgeschlagen.
Die Übertragungen im investiven Bereich stehen bei Maßnahmen wie Soziale Stadt Brauck, Stadtumbau West, Horster Straße (IV. Bauabschnitt), Rockwoolstraße oder Ringallee Wittringen entsprechenden Landeszuschüssen gegenüber. Maßnahmen des Konjunkturpaketes II sind vollständig mit Fördermitteln ausgestattet. Die Auswirkungen auf den Haushalt bestehen in einer Erhöhung der Auszahlungen und des Aufwands im Jahr 2010 sowie des Aufwands im Jahr 2009. Um die Handlungsfähigkeit der Dienststellen zu gewährleisten, wurde den entsprechenden Stellen bereits im Vorgriff auf die Bildung dieser Übertragungen die Nutzung der Mittel ermöglicht. Aufgrund der Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts wird dem Rat die Entscheidung über diese Übertragungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Hauptdokument|20100622113919|20100622114027|20100622114125|20100622114213|20100622145930|20100622114516
- 11Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 10/0333 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 10/0333 des Amtes für kommunale Finanzen dient der Information des Rates über bestimmte Haushaltsbewegungen des vergangenen Haushaltsjahres. Gegenstand der Vorlage ist die Zusammenstellung der unerheblichen überplanmäßigen sowie außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die unter der Bezeichnung Liste 4 geführt werden.
Die Vorlage basiert auf den Vorgaben des § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Diese gesetzliche Regelung sieht vor, dass Ausgaben, die über den ursprünglichen Haushalt hinausgehen, aber als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen sind. Die entsprechende Aufstellung der entsprechenden Beträge für das Haushaltsjahr 2009 wurde dem Gremium zur Einsicht vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat die vorliegende Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates behandelt.
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- 12Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. §§ 82 i.V.m. 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2010Zur Vorlage · 10/0334 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0334 des Amtes für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung von über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2010. Die Vorlage basiert auf den Bestimmungen der §§ 82 in Verbindung mit § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.
Der Entwurf sieht die Zustimmung zu verschiedenen Finanzposten vor. Im Ergebnisplan belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen auf 84.200 Euro. Im Bereich des konsumtiven Finanzplans sind Auszahlungen in Höhe von 44.100 Euro vorgesehen, während der investive Finanzplan Auszahlungen in Höhe von 270.000 Euro vorsieht. Die detaillierten Einzelheiten zu diesen Beträgen sind den der Vorlage beigefügten Zusammenstellungen zu entnehmen.
Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt. Der Beschlussentwurf sieht die formale Zustimmung des Bürgermeisters zu den genannten Beträgen gemäß der genannten gesetzlichen Grundlage vor.
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- 13Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt GladbeckZur Vorlage · 10/0312 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0312 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Gladbeck vor. Hintergrund sind rechtliche Entwicklungen bei der Besteuerung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts wurde der bisherige Maßstab der Stückzahlsteuer durch eine Besteuerung auf Basis der Einspielergebnisse ersetzt.
Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat Hinweise zur Ausgestaltung der aktuellen Satzung gegeben. Das Gericht äußerte Bedenken gegen die bestehende Regelung in § 8, die die Erhebung von Vorauszahlungen vorsieht. Nach Auffassung des Gerichts müssen diese Vorauszahlungen individuell auf die voraussichtliche Steuerlast abgestimmt sein, statt pauschal für jeden Automaten in gleicher Höhe festgesetzt zu werden. Eine einheitliche Regelung könnte im Widerspruch zum Kommunalabgabengesetz NRW stehen.
Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Erhebung von Vorausleistungen bei der Automatenbesteuerung künftig zu verzichten. Neben der rechtlichen Absicherung wird auf den personellen Mehraufwand verwiesen, der durch die individuelle Berechnung der Vorauszahlungen entsteht. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Juli 2006 in Kraft treten. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der 3. Änderungssatzung zur 2. Vergnügungssteuersatzung vor.
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- 14Lärmaktionsplan der Stadt GladbeckZur Vorlage · 10/0185 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0185 befasst sich mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Gladbeck, der auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz basiert. Ziel des Plans ist die Ermittlung von Lärmbelastungen in Wohnbereichen und der Schutz ruhiger Gebiete, wobei der Stadtwald Wittringen als ruhiges Gebiet festgelegt wurde.
Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz ergaben im Straßenverkehr auf der A 2, A 31, B 224 und der Sandstraße keine akuten Probleme, wobei lediglich zwei Wohnungen und drei Personen die Grenzwerte überschreiten. Im Schienenverkehr auf der Strecke Bottrop–Gladbeck liegt eine Überschreitung der Grenzwerte vor, was die Erstellung eines Lärmminderplans notwendig macht. Während der Kreis Recklinghausen, die Städte Essen und Dorsten sowie die Emschergenossenschaft und der Landesbetrieb Wald und Holz keine Bedenken äußerten, verwiesen die IHK Nord-Westfalen und Straßen.NRW auf den Ausbau der B 224 zur A 52.
Im Rahmen der abschließenden Abwägung wird auf die Kritik der Deutschen Bahn an Maßnahmen wie Schienenwegabsenkungen oder Geschwindigkeitsreduzierungen hingewiesen, wobei die Verwaltung den Bedenken hinsichtlich möglicher Kapazitätsverluste nicht folgt. Ein Einwender hinterfragte zudem die Einstufung der Stadt als Nicht-Ballungsraum sowie die verwendeten Schwellenwerte. Die Verwaltung weist diese Einwände unter Verweis auf gesetzliche Vorgaben und die unterschiedlichen Berechnungssysteme von LANUV und Eisenbahnbundesamt zurück. Der Rat soll die Anregungen der beteiligten Institutionen zur Kenntnis nehmen oder zurückweisen und den Lärmaktionsplan in der Fassung vom 12.04.2010 beschließen.
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Zur Vorlage · 10/0185 · Beschlussvorlage▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 10/0185 befasst sich mit dem Lärmaktionsplan der Stadt Gladbeck, der auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz basiert. Ziel des Plans ist die Ermittlung von Lärmbelastungen in Wohnbereichen und der Schutz ruhiger Gebiete, wobei der Stadtwald Wittringen als ruhiges Gebiet festgelegt wurde.
Untersuchungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz ergaben im Straßenverkehr auf der A 2, A 31, B 224 und der Sandstraße keine akuten Probleme, wobei lediglich zwei Wohnungen und drei Personen die Grenzwerte überschreiten. Im Schienenverkehr auf der Strecke Bottrop–Gladbeck liegt eine Überschreitung der Grenzwerte vor, was die Erstellung eines Lärmminderplans notwendig macht. Während der Kreis Recklinghausen, die Städte Essen und Dorsten sowie die Emschergenossenschaft und der Landesbetrieb Wald und Holz keine Bedenken äußerten, verwiesen die IHK Nord-Westfalen und Straßen.NRW auf den Ausbau der B 224 zur A 52.
Im Rahmen der abschließenden Abwägung wird auf die Kritik der Deutschen Bahn an Maßnahmen wie Schienenwegabsenkungen oder Geschwindigkeitsreduzierungen hingewiesen, wobei die Verwaltung den Bedenken hinsichtlich möglicher Kapazitätsverluste nicht folgt. Ein Einwender hinterfragte zudem die Einstufung der Stadt als Nicht-Ballungsraum sowie die verwendeten Schwellenwerte. Die Verwaltung weist diese Einwände unter Verweis auf gesetzliche Vorgaben und die unterschiedlichen Berechnungssysteme von LANUV und Eisenbahnbundesamt zurück. Der Rat soll die Anregungen der beteiligten Institutionen zur Kenntnis nehmen oder zurückweisen und den Lärmaktionsplan in der Fassung vom 12.04.2010 beschließen.
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- 15Schulentwicklungsplan der Stadt Gladbeck für die Schuljahre 2009/10 bis 2014/15 - Teilplan Allgemein bildende Schulen der Sekundarstufe I und II und Förderschulen -Zur Vorlage · 10/0364 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0364 des Amts für Bildung und Erziehung befasst sich mit der Verabschiedung des Schulentwicklungsplans der Stadt Gladbeck für den Zeitraum der Schuljahre 2009/10 bis 2014/15. Der Plan umfasst den Teilplan für allgemein bildende Schulen der Sekundarstufe I und II sowie für Förderschulen.
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28.06.2010 die Empfehlung ausgesprochen, den Schulentwicklungsplan mit der beigefügten Veränderung zu verabschieden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, den Plan in der vom Schulausschuss gefassten Beschlussempfehlung zu verabschieden.
Aus den Dokumenten geht hervor, dass durch die Umsetzung des Schulentwicklungsplans keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Die Vorlage liegt dem Rat zur Entscheidung vor.
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- 16Bildung eines Schulverbundes der GGS Wilhelmschule als Hauptstandort mit der GGS Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 10/0361 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0361 des Amts für Bildung und Erziehung sieht die Bildung eines Schulverbundes der Grundschulen Wilhelmschule und Albert-Schweitzer-Schule vor. Nach dem Entwurf sollen die beiden Einrichtungen ab dem 1. Februar 2011 einen Verbund bilden, wobei die Wilhelmschule als Hauptstandort fungiert und die Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort geführt wird. Voraussetzung für diese schulorganisatorische Maßnahme ist die Genehmigung durch die zuständige Schulaufsicht.
Die Schulkonferenzen beider Schulen wurden gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen in den Prozess einbezogen und haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die zuständige Schulrätin beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen hat die geplante Maßnahme begrüßt. Die Verwaltung hat die Empfehlung ausgesprochen, dem Wunsch der Schulen nach der Verbundbildung zu folgen, was der Schulausschuss einstimmig übernommen hat.
Die Umsetzung der Maßnahme ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden. Im Beschlussentwurf wird zudem die sofortige Vollziehung aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Der Rat ist als federführendes Gremium für die Entscheidung zuständig.
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- 17Bildung eines Schulverbundes der GGS Pestalozzischule als Hauptstandort mit der katholischen Hermannschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 10/0362 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0362 des Amts für Bildung und Erziehung sieht die Bildung eines Schulverbundes der Grundschulen Pestalozzischule und katholische Hermannschule vor. Gemäß dem Entwurf sollen die beiden Schulen ab dem 1. Februar 2011 einen Verbund bilden, wobei die Pestalozzischule als Hauptstandort fungiert und die katholische Hermannschule als Teilstandort geführt wird. Voraussetzung für diese organisatorische Maßnahme ist die schulaufsichtsrechtliche Genehmigung.
Die Schulkonferenzen beider Schulen wurden im Rahmen des Verfahrens gemäß dem Schulgesetz NRW beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die zuständige Schulrätin beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen hat die geplante Maßnahme begrüßt. Der Schulausschuss hat der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und den Beschlussentwurf einstimmig verabschiedet.
Mit der Umsetzung des Schulverbundes sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung vor. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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- 18Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRWZur Vorlage · 10/0363 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2010 beschlossen, die Grundschulen am Rosenhügel und die Schillerschule zu einem Schulverbund zusammenzuführen. Vorbehaltlich der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung sollen die beiden Einrichtungen ab dem 1. Februar 2011 als Verbund agieren, wobei die Schule am Rosenhügel als Hauptstandort fungiert und die Schillerschule als Teilstandort geführt wird. Die zuständige Schulrätin beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen hat diese schulorganisatorische Maßnahme unterstützt. Die Schulkonferenzen beider Schulen wurden im Rahmen des Verfahrens gemäß dem Schulgesetz NRW beteiligt.
Der Beschluss sieht zudem eine schrittweise Auflösung des Teilstandorts Schillerschule vor. Ab dem Schuljahr 2011/12 soll dieser Teilstandort auslaufend aufgelöst werden, wobei bereits ab dem Schuljahr 2010/11 keine Eingangsklassen mehr an der Schillerschule gebildet werden. Die verbleibenden Klassenverbände der Schillerschule sollen ab dem Schuljahr 2013/14 in das Gebäude der Schule am Rosenhügel überführt werden.
Die Entscheidung im Ausschuss fiel mit einer Stimmenmehrheit von sieben zu zwei Stimmen bei einer Enthaltung. Die CDU-Fraktion nahm an der Abstimmung nicht teil. Aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses wurde die sofortige Vollziehung des Beschlusses angeordnet. Finanzielle Auswirkungen werden für dieses Vorhaben nicht verzeichnet.
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- 19Änderung der 'Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen (Veranstaltungs-Entgeltordnung)'Zur Vorlage · 10/0268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0268 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Ordnung der Stadt Gladbeck über die Entgelte für städtische Kulturveranstaltungen vor. Ziel der Neufassung der Veranstaltungs-Entgeltordnung ist die Anpassung der Tarife.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die letzte Änderung der Ordnung im April 2007 erfolgte. Damals wurden die Abonnements G und K durch die Reduzierung einer Stammveranstaltung pro Abonnement um jährliche Kosten zwischen 15.000 und 20.000 Euro entlastet, wobei die Gesamtzahl der Veranstaltungen pro Abonnement bei sechs blieb. Die nun vorgeschlagenen Preisanhebungen sind in den beigefügten Tarif-Übersichten im Vergleich zwischen den alten und neuen Sätzen dokumentiert. Für die Abonnements G und K bleibt die Option bestehen, die Entgelte in zwei Raten per Lastschrifteinzug zu begleichen.
An den bestehenden Entgeltermäßigungen ändert sich nichts. Es wird weiterhin eine Ermäßigung von 50 Prozent für Schüler, Studenten, Auszubildende sowie für Personen im Wehr-, Zivildienst oder sozialen Jahr gewährt. Inhaber der GLA-Card oder vergleichbarer Dokumente aus anderen Gemeinden erhalten eine Ermäßigung von 75 Prozent.
Die finanziellen Auswirkungen der Änderung werden in der Ergebnisrechnung ab dem Jahr 2011 mit einem jährlichen Ertragszuwachs von 25.000 Euro angegeben, wobei eine Mehreinnahme von 20.000 Euro erwartet wird. Der Beschlussentwurf sieht die Annahme der beigefügten Änderung der Veranstaltungs-Entgeltordnung vor.
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- 20Änderung der 'Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck'Zur Vorlage · 10/0269 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Beschlussvorlage 10/0269 eine Änderung der Entgeltordnung für die Volkshochschule der Stadt Gladbeck vorgeschlagen. Ziel der Anpassung für das zweite Halbjahr 2010 ist eine Angleichung an die allgemeine Preisentwicklung sowie an die Gebührenstrukturen anderer Volkshochschulen in der Region. Durch die Erweiterung der Entgeltkorridore soll die wirtschaftliche Flexibilität der Einrichtung bei der Gestaltung unterschiedlicher Angebote erhöht werden.
Im Bereich Deutsch als Zweitsprache oder Fremdsprache soll für Aufbaukurse ohne Förderung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Entgelt von bis zu 1,50 Euro je Unterrichtsstunde möglich sein, während reguläre Integrationskurse unverändert bleiben. Auch im Bereich der Datenverarbeitung wird eine Ausweitung des Korridors auf bis zu 4,00 Euro pro Unterrichtsstunde vorgeschlagen. Für übrige Kurse, Lehrgänge und Seminare ist eine Erhöhung der Standardentgelte auf bis zu 2,50 Euro vorgesehen, wobei die bisherige Unterscheidung im Fachbereich Fremdsprachen aufgehoben wird.
Beim Kommunalen Kino sind Erhöhungen der Eintrittspreise für Einzelkarten auf 5,00 Euro und Viererkarten auf 17,00 Euro geplant. Die Regelungen zu entgeltfreien Veranstaltungen, etwa für Alphabetisierung oder den Erwerb des Mittleren Schulabschlusses, sowie die bestehenden Ermäßigungen, etwa für Inhaber der Gladbeck-Card, bleiben unverändert. Die Verwaltung erwartet durch diese Maßnahmen eine jährliche Mehreinnahme von etwa 25.000 Euro.
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Hauptdokument|20100518144030|20100518145210|20100518145253|20100518165704
- 21Änderung der 'Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Gladbeck'Zur Vorlage · 10/0270 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0270 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Gladbeck vor. Die Anpassung der Gebühren soll mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Ziel der Änderung ist es, die Gebühren nach vier Jahren an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen.
Im Rahmen der Neuregelung ist unter anderem die Einführung einer vergünstigten Gebühr für das Lastschriftverfahren vorgesehen. Da das Lastschriftverfahren zur Entrichtung der Jahresbeiträge bereits im Vorjahr eingeführt wurde, soll die um einen Euro niedrigere Ausweisgebühr als Anreiz für die Nutzung dieses Verfahrens dienen. Durch diese Umstellung sollen zudem Gebührenausfälle nach Ablauf der einjährigen Mitgliedschaft vermieden werden.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Versäumnisgebühren. Durch eine Anpassung der EDV-Systeme der Bibliothek wird die Möglichkeit geschaffen, Gebührenmahnungen unabhängig von überfälligen Medien zu versenden. Damit können künftig auch Personen angemahnt werden, die ihre Medien bereits zurückgegeben haben, aber noch offene Gebühren ausstehen lassen.
Die Verwaltung rechnet durch diese Änderungen mit einer jährlichen Mehreinnahme von etwa 15.000 Euro in der Ergebnisrechnung. Der Entwurf sieht den Beschluss der geänderten Satzung vor.
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- 22Integrationskonzept im Rahmen des Projektes 'Soziale Stadt Brauck'Zur Vorlage · 10/0351 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0351 des Amts für Integration und Sport sieht die Verabschiedung eines Integrationskonzeptes für den Stadtteil Brauck vor. Die Entwicklung des Konzepts erfolgte im Rahmen des Projektes „Soziale Stadt Brauck“ durch das Hanauer Institut „Einheit in Vielfalt“ (IEV).
Der Entwurf ist das Ergebnis eines etwa sechsmonatigen Arbeitsprozesses. An der Erarbeitung beteiligten sich Vertreter verschiedener Organisationen aus dem Stadtteil, Fachkräfte der Stadtverwaltung sowie Mitglieder der örtlichen Politik. Das Konzept beschreibt die Grundvoraussetzungen, Leitlinien, Ziele und Handlungsfelder für die Integrationsarbeit im betreffenden Quartier. Als Folgeschritt nach der Festlegung der Zielsetzungen ist die Entwicklung von Handlungsprogrammen mit konkreten Maßnahmen vorgesehen. Es wird angestrebt, dass das Konzept für Brauck als Modell für die Integrationsarbeit in der gesamten Stadt Gladbeck dient.
Dem Integrationsrat wurde der Entwurf bereits in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 zur Kenntnis gebracht, wobei das Gremium zustimmend entschied. Nach einer möglichen Verabschiedung durch den Rat ist eine Abschlussveranstaltung für den 9. Juli 2010 geplant, um das Konzept den beteiligten Akteuren zu übergeben.
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- 23Richtlinien für die Mittelvergabe zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck nach § 16 a Abs. 6 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt GladbeckZur Vorlage · 10/0352 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Gladbeck wird in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 über die Richtlinien für die Mittelvergabe zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit beraten. Die Vorlage der Verwaltung basiert auf der Hauptsatzung der Stadt, wonach der Rat dem Integrationsrat Mittel zur Verfügung stellt, die dieser nach festgelegten Richtlinien vergibt. Der Entwurf der Richtlinien regelt die Förderkriterien, den Umfang der Förderung, das Verfahren sowie die Anforderungen an den Verwendungsnachweis. Inhaltlich orientiert sich der Entwurf an bestehenden Richtlinien für Zuwendungen an Vereine und Verbände sowie an Regelungen der Nachbargemeinden Gelsenkirchen, Bottrop und Essen. Der Integrationsrat hat diesen Entwurf bereits in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 mehrheitlich zur Kenntnis genommen und dem Rat die Verabschiedung empfohlen.
Zudem wird die Festlegung der Fördersummen beantragt. Es wird vorgeschlagen, dem Integrationsrat ab dem Jahr 2011 einen jährlichen Betrag von 15.000 Euro zur Unterstützung der Integrationsarbeit bereitzustellen. Für das Jahr 2010 wird ein anteiliger Betrag von 7.500 Euro vorgeschlagen. Der Beschlussentwurf sieht zudem vor, dass über die Verwendung der Fördermittel dem Rat der Stadt einmal jährlich Bericht erstattet werden muss.
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- 24Bebauungsplan Nr. 75/1a -1. Änderung- Gebiet: Butendorf-Ost hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 10/0283 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 10/0283 wird die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 75/1a für das Gebiet Butendorf-Ost behandelt. Gegenstand der Änderung ist die Korrektur der Lage einer als Schutzfläche eingetragenen Bruchzone. Ein geologisches Gutachten der IfB hat ergeben, dass die Bruchzone im aktuellen Plan um etwa 10 bis 12 Meter nach Norden verschoben ist und somit der ursprünglichen Darstellung im Bebauungsplan Nr. 75/1 entsprechen muss.
Die rechtliche Grundlage für die Änderung bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, das Baugesetzbuch sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Bebauungsplan umfasst drei Blätter mit zeichnerischen Festsetzungen, Zeichenerklärungen und textlichen Festsetzungen, wobei der räumliche Geltungsbereich durch eine schwarze, unterbrochene Linie markiert ist. Die Beteiligung der Behörden fand im Zeitraum vom 17. Januar bis zum 25. Februar 2008 statt, während die öffentliche Auslegung zwischen dem 2. November und dem 1. Dezember 2009 erfolgte.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Änderung entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Begründung der Änderung in der Fassung vom 25. Mai 2010 zuzustimmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen, wobei den Anregungen des Geologischen Dienstes NRW nicht gefolgt werden soll. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Der Rat der Stadt Gladbeck hat die Satzung bereits in einer Sitzung im Jahr 2010 beschlossen.
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- 25Bebauungsplan Nr.149 Gebiet: Bottroper Straße / Rockwoolstraße hier: Satzung über die Anordnung einer VeränderungssperreZur Vorlage · 10/0288 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0288 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Erlassung einer Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet Bottroper Straße / Rockwoolstraße vor. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung städtebaulicher Zielvorstellungen, bis der Bebauungsplan Nr. 149 Rechtsverbindlichkeit erlangt hat.
Hintergrund der Vorlage ist die Absicht, das Areal im Bereich Bottroper Straße / Rockwoolstraße neu aufzustellen. Die geplante Entwicklung sieht eine ausschließliche gewerbliche Nutzung ohne Einzelhandel vor. Ein Aufstellungsbeschluss wurde bereits im September 2009 gefasst. Anlass für die Neuausrichtung war eine Bauvoranfrage für ein Fachmarktzentrum mit einer Verkaufsfläche von etwa 7.600 Quadratmetern.
Gemäß dem im Juni 2008 beschlossenen Einzelhandelskonzept der Stadt Gladbeck wird der Standort als nicht integriert und außerhalb des Zentrengefüges eingestuft. Das Konzept empfiehlt für diesen Bereich lediglich die Ansiedlung von Fachmärkten mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten. In einer gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses sowie des Wirtschaftsförderungsausschusses wurde daher beschlossen, dass am ehemaligen Siemens-Gelände weder großflächiger noch nicht großflächiger Einzelhandel zugelassen werden soll. Die Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB dient dazu, die städtebaulichen Vorgaben bis zum Abschluss des Planungsverfahrens rechtlich abzusichern. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 26Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 27Mitteilungen des Bürgermeisters
- 28Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 29Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 30Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 31Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 32Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich