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Beschlussvorlage

Richtlinien für die Mittelvergabe zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit in Gladbeck nach § 16 a Abs. 6 Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Gladbeck

10/0352 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck wird in seiner Sitzung am 8. Juli 2010 über die Richtlinien für die Mittelvergabe zur Förderung der Migrations- und Integrationsarbeit beraten. Die Vorlage der Verwaltung basiert auf der Hauptsatzung der Stadt, wonach der Rat dem Integrationsrat Mittel zur Verfügung stellt, die dieser nach festgelegten Richtlinien vergibt. Der Entwurf der Richtlinien regelt die Förderkriterien, den Umfang der Förderung, das Verfahren sowie die Anforderungen an den Verwendungsnachweis. Inhaltlich orientiert sich der Entwurf an bestehenden Richtlinien für Zuwendungen an Vereine und Verbände sowie an Regelungen der Nachbargemeinden Gelsenkirchen, Bottrop und Essen. Der Integrationsrat hat diesen Entwurf bereits in seiner Sitzung am 19. Mai 2010 mehrheitlich zur Kenntnis genommen und dem Rat die Verabschiedung empfohlen.

Zudem wird die Festlegung der Fördersummen beantragt. Es wird vorgeschlagen, dem Integrationsrat ab dem Jahr 2011 einen jährlichen Betrag von 15.000 Euro zur Unterstützung der Integrationsarbeit bereitzustellen. Für das Jahr 2010 wird ein anteiliger Betrag von 7.500 Euro vorgeschlagen. Der Beschlussentwurf sieht zudem vor, dass über die Verwendung der Fördermittel dem Rat der Stadt einmal jährlich Bericht erstattet werden muss.

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