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Beschlussvorlage

Emschergenossenschaft; Neubildung der Genossenschaftsversammlung 2010-2015

10/0319 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Vertretung in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft für die Legislaturperiode 2010 bis 2015 neu zu bestellen. Als Genossin der Emschergenossenschaft nimmt die Stadt ihre Mitgliedschaftsrechte durch Delegierte wahr. Aufgrund der vorliegenden Jahresumlagen steht der Stadt für den kommenden Zeitraum die Anzahl von drei Delegierten zur Verfügung.

Die Vorlage legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besetzung der Vertretung fest. Gemäß dem Emschergenossenschaftsgesetz können als Delegierte Personen benannt werden, die Mitglied der Genossenschaft sind, bei dem Mitglied beruflich tätig sind oder den Organen des Mitglieds angehören. Eine Vertretung durch sachkundige Bürger ist ausgeschlossen. Zudem dürfen keine Vertreter der Verwaltung entsandt werden, die hauptamtliche Funktionen wie die des Bürgermeisters oder Landrates innehaben.

Die Bestimmung der Vertreter erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Die Vertreter sind verpflichtet, die Interessen der Stadt Gladbeck in den Gremien zu verfolgen und an die Beschlüsse des Rates sowie seiner Ausschüsse gebunden zu sein. Im vorliegenden Beschlussentwurf wird vorgeschlagen, den Stadtbauraten als Vertreter des Bürgermeisters erneut zu entsenden. Für die weiteren zwei verfügbaren Plätze der Delegation sind im Entwurf noch keine spezifischen Personen benannt. Finanzielle Auswirkungen durch diese Bestellung werden nicht ausgewiesen.

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