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Beschlussvorlage

Änderung der 'Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Gladbeck'

10/0270 Kulturausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0270 des Kulturamtes sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei Gladbeck vor. Die Anpassung der Gebühren soll mit Wirkung zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Ziel der Änderung ist es, die Gebühren nach vier Jahren an die allgemeine Kostenentwicklung anzupassen.

Im Rahmen der Neuregelung ist unter anderem die Einführung einer vergünstigten Gebühr für das Lastschriftverfahren vorgesehen. Da das Lastschriftverfahren zur Entrichtung der Jahresbeiträge bereits im Vorjahr eingeführt wurde, soll die um einen Euro niedrigere Ausweisgebühr als Anreiz für die Nutzung dieses Verfahrens dienen. Durch diese Umstellung sollen zudem Gebührenausfälle nach Ablauf der einjährigen Mitgliedschaft vermieden werden.

Ein weiterer Bestandteil der Vorlage betrifft die Versäumnisgebühren. Durch eine Anpassung der EDV-Systeme der Bibliothek wird die Möglichkeit geschaffen, Gebührenmahnungen unabhängig von überfälligen Medien zu versenden. Damit können künftig auch Personen angemahnt werden, die ihre Medien bereits zurückgegeben haben, aber noch offene Gebühren ausstehen lassen.

Die Verwaltung rechnet durch diese Änderungen mit einer jährlichen Mehreinnahme von etwa 15.000 Euro in der Ergebnisrechnung. Der Entwurf sieht den Beschluss der geänderten Satzung vor.

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