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Beschlussvorlage

Bildung eines Schulverbundes der GGS Schule am Rosenhügel als Hauptstandort mit der GGS Schillerschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW

10/0363 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2010 beschlossen, die Grundschulen am Rosenhügel und die Schillerschule zu einem Schulverbund zusammenzuführen. Vorbehaltlich der schulaufsichtsrechtlichen Genehmigung sollen die beiden Einrichtungen ab dem 1. Februar 2011 als Verbund agieren, wobei die Schule am Rosenhügel als Hauptstandort fungiert und die Schillerschule als Teilstandort geführt wird. Die zuständige Schulrätin beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen hat diese schulorganisatorische Maßnahme unterstützt. Die Schulkonferenzen beider Schulen wurden im Rahmen des Verfahrens gemäß dem Schulgesetz NRW beteiligt.

Der Beschluss sieht zudem eine schrittweise Auflösung des Teilstandorts Schillerschule vor. Ab dem Schuljahr 2011/12 soll dieser Teilstandort auslaufend aufgelöst werden, wobei bereits ab dem Schuljahr 2010/11 keine Eingangsklassen mehr an der Schillerschule gebildet werden. Die verbleibenden Klassenverbände der Schillerschule sollen ab dem Schuljahr 2013/14 in das Gebäude der Schule am Rosenhügel überführt werden.

Die Entscheidung im Ausschuss fiel mit einer Stimmenmehrheit von sieben zu zwei Stimmen bei einer Enthaltung. Die CDU-Fraktion nahm an der Abstimmung nicht teil. Aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses wurde die sofortige Vollziehung des Beschlusses angeordnet. Finanzielle Auswirkungen werden für dieses Vorhaben nicht verzeichnet.

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