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Beschlussvorlage

Änderung der Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Gladbeck

10/0312 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0312 des Amts für kommunale Finanzen sieht eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer in Gladbeck vor. Hintergrund sind rechtliche Entwicklungen bei der Besteuerung von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. Nach Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts wurde der bisherige Maßstab der Stückzahlsteuer durch eine Besteuerung auf Basis der Einspielergebnisse ersetzt.

Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat Hinweise zur Ausgestaltung der aktuellen Satzung gegeben. Das Gericht äußerte Bedenken gegen die bestehende Regelung in § 8, die die Erhebung von Vorauszahlungen vorsieht. Nach Auffassung des Gerichts müssen diese Vorauszahlungen individuell auf die voraussichtliche Steuerlast abgestimmt sein, statt pauschal für jeden Automaten in gleicher Höhe festgesetzt zu werden. Eine einheitliche Regelung könnte im Widerspruch zum Kommunalabgabengesetz NRW stehen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, auf die Erhebung von Vorausleistungen bei der Automatenbesteuerung künftig zu verzichten. Neben der rechtlichen Absicherung wird auf den personellen Mehraufwand verwiesen, der durch die individuelle Berechnung der Vorauszahlungen entsteht. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Juli 2006 in Kraft treten. Der Entwurf sieht die Verabschiedung der 3. Änderungssatzung zur 2. Vergnügungssteuersatzung vor.

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