Bildung eines Schulverbundes der GGS Wilhelmschule als Hauptstandort mit der GGS Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0361 des Amts für Bildung und Erziehung sieht die Bildung eines Schulverbundes der Grundschulen Wilhelmschule und Albert-Schweitzer-Schule vor. Nach dem Entwurf sollen die beiden Einrichtungen ab dem 1. Februar 2011 einen Verbund bilden, wobei die Wilhelmschule als Hauptstandort fungiert und die Albert-Schweitzer-Schule als Teilstandort geführt wird. Voraussetzung für diese schulorganisatorische Maßnahme ist die Genehmigung durch die zuständige Schulaufsicht.
Die Schulkonferenzen beider Schulen wurden gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen in den Prozess einbezogen und haben eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Die zuständige Schulrätin beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen hat die geplante Maßnahme begrüßt. Die Verwaltung hat die Empfehlung ausgesprochen, dem Wunsch der Schulen nach der Verbundbildung zu folgen, was der Schulausschuss einstimmig übernommen hat.
Die Umsetzung der Maßnahme ist mit keinen finanziellen Auswirkungen verbunden. Im Beschlussentwurf wird zudem die sofortige Vollziehung aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet. Der Rat ist als federführendes Gremium für die Entscheidung zuständig.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100701112207
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