Bildung eines Schulverbundes der GGS Pestalozzischule als Hauptstandort mit der katholischen Hermannschule als Teilstandort gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0362 des Amts für Bildung und Erziehung sieht die Bildung eines Schulverbundes der Grundschulen Pestalozzischule und katholische Hermannschule vor. Gemäß dem Entwurf sollen die beiden Schulen ab dem 1. Februar 2011 einen Verbund bilden, wobei die Pestalozzischule als Hauptstandort fungiert und die katholische Hermannschule als Teilstandort geführt wird. Voraussetzung für diese organisatorische Maßnahme ist die schulaufsichtsrechtliche Genehmigung.
Die Schulkonferenzen beider Schulen wurden im Rahmen des Verfahrens gemäß dem Schulgesetz NRW beteiligt und haben Stellungnahmen abgegeben. Die zuständige Schulrätin beim Schulamt für den Kreis Recklinghausen hat die geplante Maßnahme begrüßt. Der Schulausschuss hat der Empfehlung der Verwaltung gefolgt und den Beschlussentwurf einstimmig verabschiedet.
Mit der Umsetzung des Schulverbundes sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Beschlussentwurf sieht zudem die Anordnung der sofortigen Vollziehung aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung vor. Federführend für die Vorlage ist der Rat.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100701113116
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