Vorlage des Jahresabschlusses 2009 und Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der Organe
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0290 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2009 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Gladbeck mit einer Bilanzsumme von über 703 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2009 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2.133.709,57 Euro aus. Auf Grundlage dieses Ergebnisses schlägt der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers vor, einen Teilbetrag von 533.472,39 Euro dem Träger zur Verwendung für Zwecke gemäß dem Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen zuzuführen. Nach Abzug der gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalertragssteuer von 15 Prozent sowie des Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Steuer ergibt sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 449.050,38 Euro. Der verbleibende Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.600.282,18 Euro soll in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Betrages an den Träger erfolgt gemäß den Vorgaben des Sparkassengesetzes. Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich aus der Einzahlung des Nettobetrages in die Ergebnisrechnung.
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