Bebauungsplan Nr. 75/1a -1. Änderung- Gebiet: Butendorf-Ost hier: I. Beschlussfassung über Anregungen II. Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 10/0283 wird die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 75/1a für das Gebiet Butendorf-Ost behandelt. Gegenstand der Änderung ist die Korrektur der Lage einer als Schutzfläche eingetragenen Bruchzone. Ein geologisches Gutachten der IfB hat ergeben, dass die Bruchzone im aktuellen Plan um etwa 10 bis 12 Meter nach Norden verschoben ist und somit der ursprünglichen Darstellung im Bebauungsplan Nr. 75/1 entsprechen muss.
Die rechtliche Grundlage für die Änderung bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, das Baugesetzbuch sowie die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Bebauungsplan umfasst drei Blätter mit zeichnerischen Festsetzungen, Zeichenerklärungen und textlichen Festsetzungen, wobei der räumliche Geltungsbereich durch eine schwarze, unterbrochene Linie markiert ist. Die Beteiligung der Behörden fand im Zeitraum vom 17. Januar bis zum 25. Februar 2008 statt, während die öffentliche Auslegung zwischen dem 2. November und dem 1. Dezember 2009 erfolgte.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine finanziellen Auswirkungen durch die Änderung entstehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, der Begründung der Änderung in der Fassung vom 25. Mai 2010 zuzustimmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen, wobei den Anregungen des Geologischen Dienstes NRW nicht gefolgt werden soll. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft. Der Rat der Stadt Gladbeck hat die Satzung bereits in einer Sitzung im Jahr 2010 beschlossen.
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