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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr.149 Gebiet: Bottroper Straße / Rockwoolstraße hier: Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre

10/0288 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0288 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht sieht die Erlassung einer Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre für das Gebiet Bottroper Straße / Rockwoolstraße vor. Ziel der Maßnahme ist die Sicherung städtebaulicher Zielvorstellungen, bis der Bebauungsplan Nr. 149 Rechtsverbindlichkeit erlangt hat.

Hintergrund der Vorlage ist die Absicht, das Areal im Bereich Bottroper Straße / Rockwoolstraße neu aufzustellen. Die geplante Entwicklung sieht eine ausschließliche gewerbliche Nutzung ohne Einzelhandel vor. Ein Aufstellungsbeschluss wurde bereits im September 2009 gefasst. Anlass für die Neuausrichtung war eine Bauvoranfrage für ein Fachmarktzentrum mit einer Verkaufsfläche von etwa 7.600 Quadratmetern.

Gemäß dem im Juni 2008 beschlossenen Einzelhandelskonzept der Stadt Gladbeck wird der Standort als nicht integriert und außerhalb des Zentrengefüges eingestuft. Das Konzept empfiehlt für diesen Bereich lediglich die Ansiedlung von Fachmärkten mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten. In einer gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungs- und Bauausschusses sowie des Wirtschaftsförderungsausschusses wurde daher beschlossen, dass am ehemaligen Siemens-Gelände weder großflächiger noch nicht großflächiger Einzelhandel zugelassen werden soll. Die Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 BauGB dient dazu, die städtebaulichen Vorgaben bis zum Abschluss des Planungsverfahrens rechtlich abzusichern. Finanzielle Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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