Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2009 nach 2010
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 10/0336 des Amtes für kommunale Finanzen regelt die Ermächtigungsübertragung von Haushaltsmitteln aus dem Jahr 2009 in das Jahr 2010. Hintergrund sind die laufenden Abschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2009, die gemäß § 22 GemHVO die Bildung solcher Übertragungen ermöglichen.
Der Vorschlag umfasst verschiedene Bereiche des konsumtiven Finanzplans für die laufende Verwaltungstätigkeit. Hierbei sind Verbindlichkeiten in Höhe von 2.333.056,62 Euro, Instandhaltungsrückzahlungen aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 3.424.076,44 Euro sowie die Einbuchung von Rückstellungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten in Höhe von 1.159.487,34 Euro vorgesehen. Darüber hinaus werden Ermächtigungsübertragungen im Ergebnisplan in Höhe von 3.889.755,16 Euro sowie im investiven Finanzplan in Höhe von 14.302.370,66 Euro vorgeschlagen.
Die Übertragungen im investiven Bereich stehen bei Maßnahmen wie Soziale Stadt Brauck, Stadtumbau West, Horster Straße (IV. Bauabschnitt), Rockwoolstraße oder Ringallee Wittringen entsprechenden Landeszuschüssen gegenüber. Maßnahmen des Konjunkturpaketes II sind vollständig mit Fördermitteln ausgestattet. Die Auswirkungen auf den Haushalt bestehen in einer Erhöhung der Auszahlungen und des Aufwands im Jahr 2010 sowie des Aufwands im Jahr 2009. Um die Handlungsfähigkeit der Dienststellen zu gewährleisten, wurde den entsprechenden Stellen bereits im Vorgriff auf die Bildung dieser Übertragungen die Nutzung der Mittel ermöglicht. Aufgrund der Notwendigkeit eines Haushaltssicherungskonzepts wird dem Rat die Entscheidung über diese Übertragungen zur Beschlussfassung vorgelegt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 101706100336
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20100622113919
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20100622114027
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20100622114125
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20100622114213
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20100622145930
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20100622114516
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