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Tagesordnung
- 1Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW
- 2Genehmigung der Tagesordnung
- 3Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Rates
- 4B 224/ A 52 - weiteres Vorgehen -Zur Vorlage · 09/0240 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0240 befasst sich mit dem weiteren Vorgehen beim Ausbau der Autobahn A 52 im Stadtgebiet von Gladbeck. Hintergrund ist das laufende Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Essen-Nord und der Stadtgrenze zu Bottrop. Die Stadt kritisiert an diesem Verfahren die gewählte Abschnittsbildung sowie die fehlende Berücksichtigung des Autobahnkreuzes A 2/A 52.
Der Bürgermeister legt dem Rat einen Forderungskatalog zur Beratung und Beschlussfassung vor. Dieser sieht die Bestätigung einer Stellungnahme vom 26. März 2009 vor und stellt die Bedingung, dass kein neues Planfeststellungsverfahren ohne Einigkeit mit dem Bund und dem Land eingeleitet wird. Zu den zentralen Inhalten gehören die Forderung nach einer stadtverträglichen Planung des Autobahnkreuzes A 2/A 52 unter Schutz des Naherholungsgebiets Schloss Wittringen sowie die direkte Anbindung des Gewerbeparks Brauck.
Des Weiteren wird eine durchgehende Tunnellage vom Autobahnkreuz A 2/A 52 bis zum Bereich östlich der Bahnlinie Dorsten–Wanne-Eickel sowie die Einplanung von zwei vollwertigen Autobahn-Anschlussstellen im Stadtzentrum gefordert. Ergänzend sollen ein stadtverträgliches Baulogistikkonzept sowie ein ästhetisch hochwertiger Lärmschutz außerhalb der Tunnelbereiche entwickelt werden. Die finanziellen Auswirkungen sind aktuell nicht bezifferbar. Der Bürgermeister soll die notwendigen Begleitplanungen veranlassen, externe Experten einbeziehen und Verhandlungen mit dem Bund, dem Land sowie der Bezirksregierung Münster führen.
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- 4.aDringlichkeitsantrag gem. § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRW - Zukunft der kommunalen Migrantenvertretungen -Zur Vorlage · 09/0257 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 09/0257, die für die Sitzung des Rates am 14. Mai 2009 vorbereitet wurde, befasst sich mit einem Dringlichkeitsantrag gemäß § 48 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gegenstand des Antrags ist die Frage nach der zukünftigen Ausgestaltung der kommunalen Migrantenvertretungen in Gladbeck.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass über die Zukunft dieser Vertretungen im Rat entschieden wird. In der vorliegenden Dokumentation ist vermerkt, dass eine mündliche Berichterstattung zu diesem Thema vorgesehen ist.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Veränderungen in der Ergebnisrechnung oder im investiven Finanzplan ausgewiesen. Es sind weder einmalige noch jährliche Erträge oder Aufwendungen, wie etwa Personalaufwand, Sach- und Dienstleistungen oder Transferaufwand, dokumentiert. Ebenso sind keine Einzahlungen oder Auszahlungen im Rahmen des Finanzplans aufgeführt. Die Vorlage enthält keine Angaben zu zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für dieses Anliegen.
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- 5Änderung des Sparkassengesetzes NW vom 28.11.2008 hier: Anpassung der Satzung für die Stadtsparkasse Gladbeck an die neue RechtslageZur Vorlage · 09/0235 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0235 sieht eine Anpassung der Satzung der Stadtsparkasse Gladbeck vor. Hintergrund der Änderung ist die Novellierung des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen, die am 29. November 2008 in Kraft getreten ist. Die Anpassung der Satzung dient dazu, die internen Regelungen der Sparkasse an die neue Rechtslage anzupassen.
Die Änderungen umfassen zum einen redaktionelle Anpassungen verschiedener Paragraphen. Im Bereich der Trägerschaft wird die Formulierung aktualisiert, um den Wegfall der Gewährträgerhaftung zu berücksichtigen. Bei den Organen der Sparkasse wird die Übertragung der Aufgaben des bisherigen Kreditausschusses auf den neu geschaffenen Risikoausschuss umgesetzt. Zudem wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrates auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben präzisiert. Auch die rechtliche Grundlage zur Konkretisierung des Regionalprinzips wird an die neue Fassung der Sparkassenverordnung angepasst.
Zum anderen wird auf Empfehlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassenverbandes eine Regelung zur Vertretung der Sparkasse in die Satzung aufgenommen. Diese Bestimmung zur Ausgestaltung der Vertretungsbefugnisse orientiert sich an einer Mustersatzung.
Mit der Änderung der Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht vor, die angepasste Satzung zu beschließen, nachdem der Verwaltungsrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehört wurde.
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- 6Vorlage des Jahresabschlusses 2008 und Lagebericht der Sparkasse Gladbeck, Verwendung des Jahresüberschusses gem. § 25 Sparkassengesetz NW und Entlastung der OrganeZur Vorlage · 09/0234 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0234 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit dem Jahresabschluss 2008 sowie dem Lagebericht der Stadtsparkasse Gladbeck. Der Jahresabschluss wurde durch die Prüfungsstelle des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes geprüft und vom Verwaltungsrat der Sparkasse mit einer Bilanzsumme von rund 681,8 Millionen Euro festgestellt.
Der Jahresabschluss weist für das Geschäftsjahr 2008 einen Überschuss in Höhe von 619.080,96 Euro aus. Auf Grundlage dieses Ergebnisses schlägt der Verwaltungsrat der Vertretung des Trägers vor, einen Teilbetrag von 154.770,24 Euro gemäß den Bestimmungen des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen dem Träger zur Verwendung für entsprechende Zwecke zuzuführen. Von diesem Betrag sind die gesetzlich vorgeschriebene Kapitalertragssteuer von 15 Prozent sowie der Solidaritätszuschlag einzubehalten, woraus sich ein haushaltswirksamer Nettobetrag von 130.277,84 Euro ergibt. Der verbleibende Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 464.310,72 Euro soll in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse eingestellt werden.
Der Entwurf sieht vor, dass der Rat der Stadt Gladbeck den Lagebericht und den Jahresabschluss zur Kenntnis nimmt und den Organen der Stadtsparkasse Gladbeck Entlastung erteilt. Die Zuweisung des Betrags an den Träger erfolgt unter Berücksichtigung der steuerlichen Abzüge.
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- 7Änderung der Förderrichtlinien von SolarkollektorenZur Vorlage · 09/0227 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0227 sieht eine Änderung der Förderrichtlinie für Solarkollektoren-Anlagen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Die Neufassung der Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Hintergrund der Anpassung ist die Neufassung des Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes, welches für Neubauten ab dem Jahr 2009 Vorgaben zur Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien vorsieht.
Nach Beratungen im Umweltausschuss wird vorgeschlagen, die Förderung künftig auf Altbauten zu beschränken. Konkret sollen nur noch Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, für die Förderung infrage kommen. Der Zuschuss beträgt 120 Euro pro Quadratmeter installierter effektiver Kollektorfläche, wobei der Betrag auf volle 50 Euro aufzurunden ist. Die maximale Förderhöhe ist auf 800 Euro pro Anlage begrenzt.
Zudem ist vorgesehen, einen Satz in § 5 der Richtlinie ersatzlos zu streichen, der bisher die Vorlage eines Inbetriebnahmeprotokolls eines lokalen Energieversorgers als Ersatz für andere Nachweise ermöglichte. Die Änderung der Richtlinie hat laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Rat wird um die Verabschiedung des entsprechenden Beschlussentwurfs gebeten.
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- 8Beteiligung an der Realisierung des Industrieareals newPark in regionaler Kooperation / Erhöhung der Gesellschaftsanteile der WiN Emscher Lippe GmbH an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbHZur Vorlage · 09/0199 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0199 des Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksausschusses regelt die Beteiligung der WiN Emscher-Lippe GmbH an der Realisierung des Industrieareals newPark in Datteln und Waltrop. Ziel ist eine indirekte Beteiligung der Kommunen des Emscher-Lippe-Raums über die regionale Wirtschaftsförderungsagentur an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH.
Der Entwurf sieht vor, die Gesellschaftsanteile der WiN Emscher-Lippe GmbH zu erhöhen. Die Beteiligung soll eine Bandbreite zwischen 17 und 30 Prozent des Stammkapitals abdecken. Eine Basisbeteiligung von 17 Prozent umfasst eine Stammeinlage von 73.100 Euro zuzüglich einer maximalen Nachschussverpflichtung von 21.930 Euro. Sollten weitere Partner von außerhalb des Emscher-Lippe-Raumes nicht bis zum 30. Juni 2009 beitreten, ist eine zusätzliche Erhöhung der Anteile um bis zu 13 Prozent vorgesehen. In diesem Fall könnten sich die Kosten für die WiN Emslag-Lippe GmbH auf insgesamt 129.000 Euro plus eine Nachschussverpflichtung von 38.700 Euro belaufen.
Die Kosten für die Stadt Gladbeck hängen von der endgültigen Beteiligungshöhe ab. Im ungünstigsten Fall, also bei einer 30-prozentigen Beteiligung inklusive Nachschusspflicht, werden die Zahlungen bis zum Jahr 2011 auf etwa 14.086,80 Euro geschätzt. Hinzu kommen voraussichtlich einmalige Kosten für die Erschließungsphase ab 2010/2011, die für die Stadt Gladbeck bei einer maximalen Beteiligung etwa 35.280 Euro betragen könnten. Die Vorlage umfasst zudem die notwendigen Vertragsentwürfe sowie Stellungnahmen der Handwerkskammer Münster und der IHK Nordwestfalen zur Marktanalyse.
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Hauptdokument|20090416115302|20090416115315|20090416115329|20090416115342
- 9Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt GladbeckZur Vorlage · 09/0221 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0221 des Organisations- und Personalamtes befasst sich mit der Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck. Gemäß den Regelungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) können maximal zwei Stellvertreter auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für eine Dauer von sechs Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamte auf Zeit berufen werden. Vor einer solchen Ernennung ist die aktive Wehr anzuhören.
Da die Amtszeit eines der derzeitigen stellvertretenden Leiter am 30. Juni 2009 endet, wird eine Neubesetzung bzw. Wiederwahl angestrebt. Nach der Anhörung der aktiven Wehr hat der stellvertretende Kreisbrandmeister den Vorschlag unterbreitet, den amtierenden Brandoberinspektor zur Wiederwahl vorzuschlagen. Der entsprechende Beschlussentwurf sieht vor, den Brandoberinspektor vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2015 als stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Gladbeck zu bestellen.
Mit der vorgeschlagenen Bestellung ergeben sich laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen für den Haushalt. Die Vorlage wurde zur Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat der Stadt Gladbeck übermittelt.
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- 10Umsetzung des Konjunkturpaketes II in NRWZur Vorlage · 09/0219 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck erhält im Rahmen des Konjunkturpaketes II in Nordrhein-Westfalen pauschale Zuweisungen für zwei Investitionsschwerpunkte. Der Bereich Bildungsinfrastruktur umfasst ein Volumen von 5.150.382 €, während für den Bereich Infrastruktur 3.191.504 € vorgesehen sind.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für kommunale Finanzen sieht eine Korrektur der im Februar 2009 gefassten Beschlüsse vor. Hintergrund ist die Notwendigkeit, den Maßnahmenkatalog an die Vorgaben des Investitionsfördergesetzes Nordrhein-Westfalen anzupassen. Da die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzepts durch die Kommunalaufsicht zum Zeitpunkt der Vorlage noch ausstand, konzentriert sich der neue Maßnahmenkatalog primär auf Projekte, die künftige Haushaltsjahre entlasten und somit den Anforderungen des Gesetzes entsprechen.
Das vorgelegte Maßnahmenpaket übersteigt die bewilligten Mittel im Bereich Bildungsinfrastruktur um 910.000 € und im Bereich Infrastruktur um mindestens 286.000 €. Diese Überzeichnung dient dazu, mögliche Nachbewilligungen durch nicht ausgeschöpfte Kontingente anderer Kommunen nutzen zu können. Die Maßnahmen sind nach Prioritäten geordnet, wobei bei den energetischen Maßnahmen unter Priorität 3 ein Volumen von 800.000 € festgeschrieben ist.
Die Finanzierung erfolgt durch eine Aufteilung von 75 % durch den Bund sowie jeweils 12,5 % durch das Land und die Kommune. Der kommunale Eigenanteil wird vom Land vorfinanziert und ist ab 2012 in Raten zurückzuzahlen. Der Rat soll die bisherigen Beschlüsse aufheben und die neuen Investitionen sowie die erforderlichen außerplanmäßigen Haushaltsmittel für das Jahr 2009 bereitstellen.
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- 11Gladbecker Wohnungsgesellschaft GmbH (GWG) hier: Neuwahl von AufsichtsratsmitgliedernZur Vorlage · 09/0226 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0226 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern im Aufsichtsrat der Gladbecker Wohnungsgesellschaft GmbH (GWG). Hintergrund der Vorlage ist der Umstand, dass drei zuvor vom Rat vorgeschlagene Ratsmitglieder ihre Mandate im Aufsichtsrat niedergelegt haben, wodurch Nachbesetzungen erforderlich werden.
Gemäß dem Gesellschaftervertrag der GWG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschaversversammlung für die Dauer der laufenden Ratswahlperiode. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats umfasst derzeit fünf vom Rat vorgeschlagene Mitglieder, einen Vertreter der freien Gesellschafter sowie ein Mitglied des Mieterbeirates. Die Amtsdauer der neu zu wählenden Mitglieder beschränkt sich dabei auf die verbleibende Zeit der aktuellen Wahlperiode.
Die Vorlage verweist zudem auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Vertretung der Gemeinde in Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist. Hierbei sind die Vertreter an die Beschlüsse des Rates gebunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, der Gesellschaversversammlung der GWG zwei Nachfolger für die ausgeschiedenen Ratsmitglieder vorzuschlagen, um die entsprechenden Positionen im Aufsichtsrat wieder zu besetzen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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- 12Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 i.V.m. § 82 GO NW im Haushaltsjahr 2009; hier: Überplanmäßiger Bedarf in den Produkten 03.01.01.- Grundschulen - , 03.01.03 - Realschulen - und 08.01.02 - Hallenbad -Zur Vorlage · 09/0218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0218 des Amts für kommunale Finanzen befasst sich mit der Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW. Gegenstand der Vorlage ist die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2009.
Die Grundlage für diese Maßnahmen bilden pauschale Zuweisungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II bzw. des Investitionsförderungsgesetzes (InvföG). Da für die Umsetzung der Projekte Planungsleistungen vergeben werden müssen, die bereits vor der endgültigen Beschlussfassung über das überarbeitete Maßnahmenpaket des Haushaltsicherungskonzeptes 2009 bis 2014 anfallen, wurde eine Dringlichkeitsentscheidung getroffen.
Der beantragte Gesamtbetrag beläuft sich auf 63.000 Euro und soll zur Deckung der Kosten für vorbereitende Planungsmaßnahmen verwendet werden. Die Mittel sind auf drei spezifische Bereiche verteilt: Für die Fenstererneuerung der Josefschule sind 8.000 Euro im Produkt Grundschulen vorgesehen. Für die Fassadensanierung der Anne-Frank-Realschule werden 35.000 Euro im Produkt Realschulen veranschlagt. Zudem sind 20.000 Euro für die energetische Sanierung des Hallenbades im Produkt Hallenbad vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch die Zuweisungen aus dem Investitionsförderungsgesetz.
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- 13Zusammenstellung der unerheblichen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Liste 4 - gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 09/0217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für kommunale Finanzen hat im Rahmen der Vorlage 09/0217 eine Zusammenstellung der unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2008 vorgelegt. Diese Aufstellung, die unter der Bezeichnung Liste 4 geführt wird, dient der Erfüllung der Vorgaben gemäß § 83 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Nach dieser gesetzlichen Regelung sind über- und außerplanmäßige Ausgaben, sofern sie als unerheblich eingestuft werden, dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Die vorliegende Dokumentation enthält die entsprechenden Details zu den entsprechenden Finanzbewegungen des vergangenen Haushaltsjahres.
Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, dass der Rat die Zusammenstellung der genannten Ausgaben offiziell zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat eingebracht.
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- 14Zustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gem. § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2008Zur Vorlage · 09/0236 · Mitteilungsvorlage
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- 14.aZustimmung zur Leistung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen gem. § 82 in Verbindung mit § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2009Zur Vorlage · 09/0247 · Beschlussvorlage
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- 15Satzung der Stadt Gladbeck über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen in der PrimarstufeZur Vorlage · 09/0232 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0232 des Amtes für Schule, Sport und Integration sieht die Einführung einer Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung außerunterrichtlicher Angebote der offenen Ganztagsschulen in der Primarstufe vor. Die Regelung soll mit Wirkung zum 1. August 2009 in Kraft treten. Grundlage für die Erhebung der Beiträge ist das Schulgesetz NRW sowie das Kinderbildungsgesetz.
Ziel der Vorlage ist die Etablierung eines einheitlichen, einkommensabhängigen und sozial gestaffelten Beitragsmodells für alle Angebote der offenen Ganztagsschulen an städtischen Schulen. Die Verwaltung hat den Entwurf der Beitragssatzung überarbeitet und schlägt zwei wesentliche Änderungen vor: Eine Abflachung der Elternbeitragsstaffelung, wodurch die monatlichen Beiträge in allen Einkommensgruppen über 17.500 Euro um bis zu 42 Prozent gesenkt werden sollen, sowie die Einführung einer generellen Geschwisterkindbefreiung, die auch den Bereich der Kindertagesstätten und der Kindertagespflege umfasst.
Durch diese Anpassungen der Staffelung und der Geschwisterregelung wird nach einer Modellrechnung der Verwaltung mit einer Verringerung des jährlichen Beitragsaufkommens um 166.000 Euro gerechnet. Die Verwaltung führt an, dass die Neuregelung die finanzielle Belastung der Eltern reduziert und die Teilhabe einkommensschwächerer Familien ermöglicht. Zudem sollen durch die Satzung Qualitätsstandards einheitlich gesetzt und die Ferienbetreuung als Bestandteil der offenen Ganztagsschule verankert werden.
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- 16Elternbeiträge für den Besuch von KindertageseinrichtungenZur Vorlage · 09/0183 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0183 des Jugendhilfeausschusses befasst sich mit der Fortführung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung von Kindertageseinrichtungen in Gladbeck. Da der Rat der Stadt Gladbeck die bisherige Beitragsstaffelung im Dezember 2007 befristet hatte, ist eine Entscheidung über die Weiterführung der Regelungen über den 31. Juli 2009 hinaus erforderlich.
Die Verwaltung berichtet, dass sich die aktuelle Beitragsstaffelung in der praktischen Anwendung bewährt habe. Durch die eng gestuften Einkommensklassen konnte eine Beitragsgerechtigkeit erzielt werden, von der auch Eltern niedrigerer Einkommensstufen profitieren konnten. Zudem soll die bestehende Geschwisterkindregelung künftig einheitlich auf alle drei Betreuungsformen – Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offene Ganztagsschule – ausgeweitet werden.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen geht die Verwaltung davon aus, dass die Einnahmen aus den Elternbeiträgen stabil bleiben oder allenfalls geringfügig steigen. Eine Auswertung der Entwicklung nach Einführung des KiBiz im August 2008 stützt diese Einschätzung. Die vorliegende Elternbeitragstabelle soll daher ab dem 1. August 2009 unverändert übernommen werden. Der Beschlussentwurf sieht die Verabschiedung der Elternbeitragssatzung vom 28. April 2009 vor.
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- 17Kindertagespflege hier: Verabschiedung von Förderrichtlinien und ElternbeitragssatzungZur Vorlage · 09/0191 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Gladbeck beabsichtigt, die Förderrichtlinien sowie die Elternbeitragssatzung für die Kindertagespflege mit Wirkung zum 1. August 2009 neu zu fassen. Hintergrund der Neuregelung ist die Anpassung an das seit Januar 2009 geltende Kinderbildungsgesetz sowie die veränderte steuerliche und sozialversicherungspflichtige Behandlung der Einkünfte von Tagespflegepersonen.
Im Bereich der Satzung werden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, um die Beitragsermäßigung zu erweitern. Künftig können Elternbeiträge neben der Kombination von Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen auch mit der offenen Ganztagsschule verrechnet werden. Dabei werden die Betreuungsstunden addiert, wobei die Beitragstabelle der Kindertagespflege auf die Wochenstundenzahlen der offenen Ganztagsschule sowie der Kindertageseinrichtungen abgestimmt ist. Zudem wird die bestehende Geschwisterregelung auf die offene Ganztagsschule ausgeweitet.
Die Förderrichtlinien sehen eine Erhöhung des Stundensatzes in der zweiten Vergütungsstufe für Tagespflegepersonen von 4,00 Euro auf 5,20 Euro vor. Diese Maßnahme dient dazu, die durch die neue Steuer- und Sozialversicherungspflicht entstandenen finanziellen Belastungen für die Tagespflegepersonen auszugleichen und Anreize zur Qualifizierung zu setzen.
Die Verwaltung gibt an, dass für die Umsetzung der Änderungen im Jahr 2009 keine außerplanmäßigen haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen zu erwarten sind, da die notwendigen Mittel bereits im Haushalt eingestellt wurden.
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Hauptdokument|20090409151636|20090409151648|20090409161921|20090421100447
- 18Integriertes Handlungskonzept für das Projekt Integrierte Stadtentwicklung Gladbeck-Mitte 1. Statusbericht 2. Förmliche Festlegung des Stadterneuerungsgebietes Gladbeck-MitteZur Vorlage · 09/0184 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0184 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der weiteren Entwicklung des Projekts „Integrierte Stadtentwicklung Gladbeck-Mitte“. Im Zentrum stehen ein Statusbericht zur Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes sowie die förmliche Festlegung eines Stadterneuerungsgebietes.
Die Verwaltung berichtet, dass die Voraussetzungen für die Erarbeitung eines solchen Handlungskonzeptes geschaffen wurden. Für die Planung wurde bereits ein externes Fachbüro beauftragt. Ziel des Vorhabens ist es, durch ressortübergreifende Projektarbeit Stabilisierungsimpulse in den Bereichen Städtebau, lokale Ökonomie, Soziales, Stadtkultur und Stadtteilmanagement zu setzen. Die Planung soll darauf abzielen, die Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verbessern, den Einzelhandel zu stärken und soziale Strukturen zu sichern. Ein Grundförderantrag beim Städtebauministerium des Landes ist nach Abschluss des Konzepts vorgesehen, wobei eine Aufnahme in das Bund-Länderprogramm „Soziale Stadt“ angestrebt wird. Zur Koordination der Maßnahmen wurde eine Stadtplanerin im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht eingesetzt.
Zudem wird die förmliche Festlegung des Stadterneuerungsgebietes Gladbeck-Mitte nach § 171 e BauGB beantragt. Diese Festlegung ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Programm „Soziale Stadt“. Die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen soll auf einem Entwicklungskonzept basieren, das unter Beteiligungsprozessen erstellt wird. Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Statusbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Festlegung des Gebiets gemäß der vorliegenden zeichnerischen Darstellung zu beschließen.
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- 19Bebauungsplan Nr. 45, 1., 2., 3., 4., 5. Änderung Gebiet: Marktplatz Rosenhügel hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 09/0187 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet Marktplatz Rosenhügel sowie dessen ersten bis fünften Änderungen beschließen. Der ursprüngliche Bebauungsplan, der seit Februar 1967 rechtsverbindlich ist, sah die Gestaltung des Bereichs als Geschäftszentrum vor, einschließlich Wohngebäuden, Ladenflächen und einer Bankfiliale.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht begründet die Aufhebung damit, dass die bestehenden Festsetzungen für die vorhandenen Gebäude, wie Baulinien und Baugrenzen, die bauliche Entwicklung einschränken. Es wurden Wünsche an die Verwaltung herangetragen, eine Nutzung der Dachgeschosse zu Wohnzwecken sowie die Möglichkeit für Anbauten zu ermöglichen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben künftig auf der Grundlage von § 34 Baugesetzbuch erfolgen, was die Zulassung solcher Maßnahmen ermöglichen kann.
Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im Jahr 2005 durch den Planungsausschuss eingeleitet. Die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand in den Jahren 2006 und 2007 statt, wobei keine Anregungen eingingen. Auch die Offenlage des Entwurfs im Zeitraum von Januar bis Februar 2009 blieb ohne Einwände. Mit dem Satzungsbeschluss wird die Aufhebung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 bewirkt.
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- 20Bebauungsplan Nr. 16 Gebiet: Schürenkampstraße / B 224 hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)Zur Vorlage · 09/0188 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 für das Gebiet Schürenkampstraße / B 224 beschließen. Der seit dem 29. März 1961 rechtsverbindliche Plan verfolgte ursprünglich das Ziel, die Ansiedlung von Kleingewerbebetrieben zur Wirtschaftsförderung zu ermöglichen. Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße war eine reine Wohnbebauung nicht vorgesehen.
Nach Angaben der Verwaltung wurde das ursprüngliche Ziel der Gewerbeansiedlung nicht vollständig umgesetzt. In der aktuellen Gebietsstruktur überwiegen neben vereinzelten Betrieben Wohngebäude, wodurch sich der Charakter eines Mischgebiets entwickelt hat. Da das Plangebiet weitgehend bebaut und die bestehende Planung fast 50 Jahre alt ist, wird die Aufhebung des Bebauungsplans als notwendig erachtet, um künftige Entwicklungen unter den Rahmenbedingungen eines Mischgebiets zu ermöglichen.
Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im April 2008 durch den Planungsausschuss eingeleitet. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fanden im Jahr 2008 statt, wobei keine Einwände gegen das Verfahren erhoben wurden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hatte die Offenlage des Entwurfs im November 2008 beschlossen. Mit dem vorliegenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB sollen die zeichnerischen und textlichen Festlegungen des Bebauungsplans Nr. 16 aufgehoben werden. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.
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- 21Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüsse
- 22Mitteilungen des Bürgermeisters
- 23Anträge nach § 48 Abs. 1 Satz 5 GO NRWnicht öffentlich
- 24Genehmigung der Tagesordnungnicht öffentlich
- 25Niederschrift über die nichtöffentliche Sitzung des Ratesnicht öffentlich
- 26Jahresabschluss 2008 ZBGnicht öffentlich
- 27Entlastung des Betriebsausschusses für den Zentralen Betriebshof Gladbeck (ZBG) für das Wirtschaftsjahr 2008 nicht öffentlich
- 28Anfragen nach § 13 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Gladbeck und seine Ausschüssenicht öffentlich
- 29Mitteilungen des Bürgermeistersnicht öffentlich