Änderung des Sparkassengesetzes NW vom 28.11.2008 hier: Anpassung der Satzung für die Stadtsparkasse Gladbeck an die neue Rechtslage
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0235 sieht eine Anpassung der Satzung der Stadtsparkasse Gladbeck vor. Hintergrund der Änderung ist die Novellierung des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen, die am 29. November 2008 in Kraft getreten ist. Die Anpassung der Satzung dient dazu, die internen Regelungen der Sparkasse an die neue Rechtslage anzupassen.
Die Änderungen umfassen zum einen redaktionelle Anpassungen verschiedener Paragraphen. Im Bereich der Trägerschaft wird die Formulierung aktualisiert, um den Wegfall der Gewährträgerhaftung zu berücksichtigen. Bei den Organen der Sparkasse wird die Übertragung der Aufgaben des bisherigen Kreditausschusses auf den neu geschaffenen Risikoausschuss umgesetzt. Zudem wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrates auf Basis der aktuellen gesetzlichen Vorgaben präzisiert. Auch die rechtliche Grundlage zur Konkretisierung des Regionalprinzips wird an die neue Fassung der Sparkassenverordnung angepasst.
Zum anderen wird auf Empfehlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassenverbandes eine Regelung zur Vertretung der Sparkasse in die Satzung aufgenommen. Diese Bestimmung zur Ausgestaltung der Vertretungsbefugnisse orientiert sich an einer Mustersatzung.
Mit der Änderung der Satzung sind keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Der Entwurf sieht vor, die angepasste Satzung zu beschließen, nachdem der Verwaltungsrat gemäß den gesetzlichen Vorgaben angehört wurde.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92704100238
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090507145158
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20090507151328
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