Änderung der Förderrichtlinien von Solarkollektoren
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0227 sieht eine Änderung der Förderrichtlinie für Solarkollektoren-Anlagen im Stadtgebiet Gladbeck vor. Die Neufassung der Richtlinie soll rückwirkend zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Hintergrund der Anpassung ist die Neufassung des Erneuerbaren-Energie-Wärmegesetzes, welches für Neubauten ab dem Jahr 2009 Vorgaben zur Deckung des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien vorsieht.
Nach Beratungen im Umweltausschuss wird vorgeschlagen, die Förderung künftig auf Altbauten zu beschränken. Konkret sollen nur noch Gebäude, die vor dem 1. Januar 2009 errichtet wurden, für die Förderung infrage kommen. Der Zuschuss beträgt 120 Euro pro Quadratmeter installierter effektiver Kollektorfläche, wobei der Betrag auf volle 50 Euro aufzurunden ist. Die maximale Förderhöhe ist auf 800 Euro pro Anlage begrenzt.
Zudem ist vorgesehen, einen Satz in § 5 der Richtlinie ersatzlos zu streichen, der bisher die Vorlage eines Inbetriebnahmeprotokolls eines lokalen Energieversorgers als Ersatz für andere Nachweise ermöglichte. Die Änderung der Richtlinie hat laut den Angaben in der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt. Der Rat wird um die Verabschiedung des entsprechenden Beschlussentwurfs gebeten.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 92204100230
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090511080641
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