Integriertes Handlungskonzept für das Projekt Integrierte Stadtentwicklung Gladbeck-Mitte 1. Statusbericht 2. Förmliche Festlegung des Stadterneuerungsgebietes Gladbeck-Mitte
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0184 des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht befasst sich mit der weiteren Entwicklung des Projekts „Integrierte Stadtentwicklung Gladbeck-Mitte“. Im Zentrum stehen ein Statusbericht zur Erarbeitung eines Integrierten Handlungskonzeptes sowie die förmliche Festlegung eines Stadterneuerungsgebietes.
Die Verwaltung berichtet, dass die Voraussetzungen für die Erarbeitung eines solchen Handlungskonzeptes geschaffen wurden. Für die Planung wurde bereits ein externes Fachbüro beauftragt. Ziel des Vorhabens ist es, durch ressortübergreifende Projektarbeit Stabilisierungsimpulse in den Bereichen Städtebau, lokale Ökonomie, Soziales, Stadtkultur und Stadtteilmanagement zu setzen. Die Planung soll darauf abzielen, die Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu verbessern, den Einzelhandel zu stärken und soziale Strukturen zu sichern. Ein Grundförderantrag beim Städtebauministerium des Landes ist nach Abschluss des Konzepts vorgesehen, wobei eine Aufnahme in das Bund-Länderprogramm „Soziale Stadt“ angestrebt wird. Zur Koordination der Maßnahmen wurde eine Stadtplanerin im Amt für Stadtplanung und Bauaufsicht eingesetzt.
Zudem wird die förmliche Festlegung des Stadterneuerungsgebietes Gladbeck-Mitte nach § 171 e BauGB beantragt. Diese Festlegung ist Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus dem Programm „Soziale Stadt“. Die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahmen soll auf einem Entwicklungskonzept basieren, das unter Beteiligungsprozessen erstellt wird. Der Planungs- und Bauausschuss empfiehlt dem Rat, den Statusbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Festlegung des Gebiets gemäß der vorliegenden zeichnerischen Darstellung zu beschließen.
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