Bebauungsplan Nr. 45, 1., 2., 3., 4., 5. Änderung Gebiet: Marktplatz Rosenhügel hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Gladbeck soll über die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet Marktplatz Rosenhügel sowie dessen ersten bis fünften Änderungen beschließen. Der ursprüngliche Bebauungsplan, der seit Februar 1967 rechtsverbindlich ist, sah die Gestaltung des Bereichs als Geschäftszentrum vor, einschließlich Wohngebäuden, Ladenflächen und einer Bankfiliale.
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Stadtplanung und Bauaufsicht begründet die Aufhebung damit, dass die bestehenden Festsetzungen für die vorhandenen Gebäude, wie Baulinien und Baugrenzen, die bauliche Entwicklung einschränken. Es wurden Wünsche an die Verwaltung herangetragen, eine Nutzung der Dachgeschosse zu Wohnzwecken sowie die Möglichkeit für Anbauten zu ermöglichen. Durch die Aufhebung des Bebauungsplans soll die planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben künftig auf der Grundlage von § 34 Baugesetzbuch erfolgen, was die Zulassung solcher Maßnahmen ermöglichen kann.
Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im Jahr 2005 durch den Planungsausschuss eingeleitet. Die Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit fand in den Jahren 2006 und 2007 statt, wobei keine Anregungen eingingen. Auch die Offenlage des Entwurfs im Zeitraum von Januar bis Februar 2009 blieb ohne Einwände. Mit dem Satzungsbeschluss wird die Aufhebung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 45 bewirkt.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 90804100189
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20090421115027
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20090421115108
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20090421115622
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