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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 16 Gebiet: Schürenkampstraße / B 224 hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

09/0188 Rat

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Gladbeck soll die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 für das Gebiet Schürenkampstraße / B 224 beschließen. Der seit dem 29. März 1961 rechtsverbindliche Plan verfolgte ursprünglich das Ziel, die Ansiedlung von Kleingewerbebetrieben zur Wirtschaftsförderung zu ermöglichen. Aufgrund der Nähe zur Bundesstraße war eine reine Wohnbebauung nicht vorgesehen.

Nach Angaben der Verwaltung wurde das ursprüngliche Ziel der Gewerbeansiedlung nicht vollständig umgesetzt. In der aktuellen Gebietsstruktur überwiegen neben vereinzelten Betrieben Wohngebäude, wodurch sich der Charakter eines Mischgebiets entwickelt hat. Da das Plangebiet weitgehend bebaut und die bestehende Planung fast 50 Jahre alt ist, wird die Aufhebung des Bebauungsplans als notwendig erachtet, um künftige Entwicklungen unter den Rahmenbedingungen eines Mischgebiets zu ermöglichen.

Das Aufhebungsverfahren wurde bereits im April 2008 durch den Planungsausschuss eingeleitet. Die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung fanden im Jahr 2008 statt, wobei keine Einwände gegen das Verfahren erhoben wurden. Der Stadtplanungs- und Bauausschuss hatte die Offenlage des Entwurfs im November 2008 beschlossen. Mit dem vorliegenden Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB sollen die zeichnerischen und textlichen Festlegungen des Bebauungsplans Nr. 16 aufgehoben werden. Die Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Gladbeck in Kraft.

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