Gladbecker Wohnungsgesellschaft GmbH (GWG) hier: Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 09/0226 des Bürgermeisterbüros befasst sich mit der Neubesetzung von Mitgliedern im Aufsichtsrat der Gladbecker Wohnungsgesellschaft GmbH (GWG). Hintergrund der Vorlage ist der Umstand, dass drei zuvor vom Rat vorgeschlagene Ratsmitglieder ihre Mandate im Aufsichtsrat niedergelegt haben, wodurch Nachbesetzungen erforderlich werden.
Gemäß dem Gesellschaftervertrag der GWG erfolgt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Gesellschaversversammlung für die Dauer der laufenden Ratswahlperiode. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats umfasst derzeit fünf vom Rat vorgeschlagene Mitglieder, einen Vertreter der freien Gesellschafter sowie ein Mitglied des Mieterbeirates. Die Amtsdauer der neu zu wählenden Mitglieder beschränkt sich dabei auf die verbleibende Zeit der aktuellen Wahlperiode.
Die Vorlage verweist zudem auf die gesetzlichen Regelungen der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Vertretung der Gemeinde in Organen von Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist. Hierbei sind die Vertreter an die Beschlüsse des Rates gebunden. Der vorliegende Beschlussentwurf sieht vor, der Gesellschaversversammlung der GWG zwei Nachfolger für die ausgeschiedenen Ratsmitglieder vorzuschlagen, um die entsprechenden Positionen im Aufsichtsrat wieder zu besetzen. Finanzielle Auswirkungen aus dieser Neubesetzung werden nicht ausgewiesen.
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